Die Software-Einführung beim BZR begleiten Mitarbeiter aus dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Dienstsitz in Köln. Der zentrale Dienstleister des Bundes arbeitet bereits seit 1999 mit der MACH Software und ist für viele Komponenten – u. a. die Kassenschnittstelle F15z, dem Online-Austausch von Daten mit dem Bundesamt für Finanzen (BfF) sowie der zukünftigen Anbindung des Kaufhauses des Bundes – Entwicklungspartner. Im Rahmen der Projektarbeit unter Leitung von Mitarbeitern des BZR erbringt das BVA Unterstützungsleistungen bei der Erstellung der Ist-Analyse und der Soll-Prozesse. Der Aufbau des Modell- und später des Echtmandanten erfolgt jeweils zur Hälfte durch Berater der MACH AG sowie durch Mitarbeiter des BVA, die auch die Schulungen der Anwender übernehmen werden. Durch die enge Begleitung durch das BVA ergeben sich für das Bundeszentralregister deutliche Kostenvorteile.
Die MACH AG hat sich seit dem Einstieg in den Zielmarkt der Bundesbehörden Anfang der 90er-Jahre zu einem bedeutenden Anbieter entwickelt. Mittlerweile arbeiten rund 40 Bundesbehörden aller Größenordnungen mit den Software-Lösungen von MACH. Der Einstieg erfolgte häufig über den Anwendungsbereich Finanzmanagement. In der jüngsten Zeit vertrauen zunehmend mehr Bundesbehörden - insbesondere im Zuge der Initiative BundOnline - auch in der elektronischen Vorgangsbearbeitung und im Personalmanagement auf die MACH Software. Bundeskunden profitieren von der schnellen Umsetzung ihrer spezifischen Anforderungen. Neben F15z sind dies unter anderem die Anbindung an die Virtuelle Poststelle (VPS) sowie die Zahlungsverkehrsplattform (ZVP) und die Berücksichtigung des zentralen Formularmanagementsystems (FMS) in der Bundesverwaltung.
Das Bundeszentralregister (BZR) ist eine Dienststelle des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof mit rund 350 Mitarbeitern. Neben dem zentralen Straf- und Erziehungsregister führt die Dienststelle Bundeszentralregister seit 1976 das Gewerbezentralregister (GZR). Als Beitrag zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung wurde 1999 mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) ein weiteres Justizregister eingerichtet. Dort werden alle Ermittlungsverfahren registriert, die in Deutschland von einer Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Neben den Registeraufgaben nimmt die Dienststelle Bundeszentralregister im Rahmen der internationalen Rechtshilfe Aufgaben als Zentrale Behörde in internationalen Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren wahr. Außerdem ist sie Bundeszentralstelle für Auslandsadoption und Bundeskontaktstelle im europäischen Justitiellen Netz für Zivil- und Handelssachen.