Für Unternehmen rückt ein neues Aufgabenfeld mehr und mehr ins Rampenlicht: Compliance, die Einhaltung von gesetzlichen und anderen zwingenden Richtlinien. Weltweit werden unter diesem Schlagwort Anforderungen diskutiert, die durch zahlreiche Gesetze und Standards an das Risiko-Management eines Unternehmens gestellt werden: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GdPdU), Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführung (GoBS), Sarbanes-Oxley (SOX), Basel II, Chargenrückverfolgung und das Außenwirtschaftsgesetz §34 seien hier exemplarisch genannt.
Unternehmensweites Risiko-Management umfasst immer auch das IT-Risiko-Management und somit steht das Thema Compliance weit oben auf der IT-Agenda in allen Unternehmen. Denn verstößt "die IT" gegen gesetzliche Auflagen, kann das für die Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen haben. Zum Beispiel sieht das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eine persönliche Haftung des Vorstandes oder der Geschäftsführung vor, wenn keine Vorsorge oder Frühwarnung im Rahmen des unternehmensweiten Risikomanagements betrieben wurde. Somit wird deutlich: Compliance ist Chefsache.
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