Das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, auf dem das KHZG basiert, betrifft alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens. Vor allem die Interoperabilität der Systeme, als übergeordnetes Thema, aber auch die förderungsfähigen Vorhaben nach § 19 KHZG sind wichtige Aspekte, die die Krankenhäuser bei der Antragstellung beachten müssen, um eine Förderung ihrer Digitalisierungsinvestitionen zu erhalten.
Die Interoperabilität zwischen ihren Softwarelösungen - intern und extern - kann durch standardisierte Schnittstellen gewährleistet werden. Als zertifizierter Partner in den Bereichen Kommunikationsserver und Informationsaustausch ermöglicht die MARIS Healthcare GmbH, seit über 15 Jahren, die Interoperabilität zwischen Krankenhaussystemen.
Neben dem übergeordneten Thema „Interoperabilität“, können die Softwarelösungen von MARIS auch zur Abdeckung der förderungsfähigen Vorhaben nach § 19 KHZG genutzt werden. Die Datenbrille MARIS Glass kann als Unterstützung in der Notaufnahme zum Einsatz kommen (Nr. 1).
Die Einrichtung einer elektronischen und sprachbasierten Dokumentation (Nr. 3) kann durch die MARIS Softwarelösungen zum digitalen Diktat, der Spracherkennung, der Befund- und Arztbriefschreibung sowie der MARIS Glass realisiert werden.
Der MARIS Health Analyzer, der Kodierung und Dokumentation in einem Prozess vereint, ermöglicht die Einrichtung einer teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützung (Nr. 4).
Und auch die Nummern 9 und 10 der förderungsfähigen Vorhaben können durch Softwarelösungen von MARIS abgedeckt werden. Mit Hilfe des MARIS Messengers, einem Tool mit DSGVO-konformer Chatfunktion, ist die Einrichtung von IKT-Systemen (Nr. 9) realisierbar. Mit dem NextGen® Connect, dem Kommunikationsserver von MARIS, wird die Nummer 10 der förderungsfähigen Vorhaben abgedeckt.
Die einrichtungsinterne und -externe Interoperabilität digitaler Dienste ist, laut § 19 Abs. 2 KHZG, Voraussetzung für die förderungsfähigen Vorhaben Nummer 2 bis 6 und 9. Somit kann MARIS mit seinen Softwarelösungen für Krankenhäuser, in Kombination mit der Interoperabilität, die Voraussetzungen und den größten Teil der förderungsfähigen Vorhaben des KHZG abdecken.
Zusätzlich stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter bei allen Fragen von der Prozessanalyse in Ihrem Haus, über die Förderungsanträge, bis hin zur Durchführung und Implementierung der Lösungen, zur Seite und unterstützen Sie. Mit den Lösungen und der Unterstützung der MARIS Healthcare GmbH haben Krankenhäuser einen zuverlässigen Partner, der gemeinsam mit ihnen in die digitale Zukunft startet und sie permanent begleitet.