Die nötigen Kennzeichen für die Ausfuhr stellt das Straßenverkehrsamt vor Ort aus. Die sogenannten Exportkennzeichen sind am roten Streifen an der Seite erkennbar. An dieser Stelle ist auch die zeitlich befristete Gültigkeit eingeprägt. (Es gilt eine bestimmte Frist von der Anmeldung bis zum Transit über die Grenze. Den passenden Zeitraum wählen Sie nach Bedarf. Um diese Nummernschilder zu erhalten, muss der Besitzer die üblichen Unterlagen zur Zulassung vorlegen. Beim Export von Fahrzeugen aus der EU wird die Ware grundsätzlich aus der Union in ein Drittland verbracht. Auf diese Weise lassen sich gebrauchte und neue PKWs auf dem internationalen Markt absetzen.
Weitere Informationen über die Ausfuhranmeldung für Verkehrs,- und Transportmittel
Die Ausfuhr von Verkehrsmitteln – so läuft der Export von PKWs aus Deutschland
Grundlagen über die Ausfuhr
Wichtige Informationen für den Export von Transportmitteln aus der EU für Sie in der Übersicht
Grundsätzlich kann jeder ein Fahrzeug aus der EU ausführen. Beim Verkauf in Drittländer sind jedoch Behördengänge nötig, um gemäß Ausfuhranmeldung PKW oder LKW exportieren zu dürfen. Dieses Verfahren ist vorgesehen, um den Warenfluss kontrollieren und eventuelle handelspolitische Maßnahmen durchsetzen zu können. Wie für den übrigen Warenverkehr auch sieht der Gesetzgeber für den PKW-Export zwei Möglichkeiten vor: die persönliche Anmeldung oder die Beauftragung eines Vertreters. In letzterem Fall übernehmen wir die Durchführung in Ihrem Auftrag.
Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, Sie müssen in jedem Fall einige wichtige Grundlagen beachten. So ist eine Ausfuhr nur dann möglich, wenn Sie einen Kaufvertrag und gültige Kennzeichen vorlegen. Die Nummernschilder erhalten Sie bei der Zulassungsstelle in Ihrem Landkreis. Der Weg von Deutschland in ein Drittland läuft also wie folgt: kurzfristige Zulassung des PKWs oder LKWs beim Straßenverkehrsamt, Ausfuhranmeldung beim Zoll, Beschau durch die Behörde und finale Ausfuhr der Ware. Wichtig für alle Händler: Nach dem Grenztransit leiten wir Ihnen den Ausfuhrnachweis als Beleg für den umsatzsteuerfreien Verkauf ins EU-Ausland weiter. Auch wenn das Prozedere im ersten Moment aufwendig klingt, handelt es sich hierbei doch um ein Standrad-Verfahren. Das heißt: Die entsprechenden Vorgänge beim Zoll laufen in der Regel zügig und reibungslos ab, sofern Sie die oben genannten Hinweise beachten.
Ablauf des Abfertigungsverfahrens
So läuft das Abfertigungsverfahren für den Export von Fahrzeugen aus der EU
Der Ablauf des PKW-Exports aus der EU mit uns als Vertreter läuft wie folgt ab: Zuerst erteilen Sie uns den Auftrag online. Das ist ganz problemlos hier über diese Seite möglich. Für eine erfolgreiche Bearbeitung sind ergänzend folgende Angaben und Dokumente von Ihnen erforderlich:
- Ihre Adresse und das daraus resultierende zuständige Zollamt
- Kopie des Zulassungsteils I
- Kopie der Verkaufsrechnung (ohne MWSt ausstellbar)
- Die EORI-Nummer (wenn vorhanden)
- Das Land des Empfängers
- Eine Zollvollmacht (ein entsprechender Vordruck wird von uns gestellt)
Im Rahmen der Prüfung kontrolliert der Zoll, ob die Fahrgestellnummer des KFZs mit den Unterlagen übereinstimmt und ob die übrigen Angaben korrekt sind. Darauf folgt die Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren. Das bedeutet: Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Zollstelle vor Ort, die endgültige Ausfuhr wird von der Zollstelle am Grenzort begleitet. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns die Adresse der Behörde in Ihrer Region mitteilen.
Im finalen Schritt überführen Sie als Kunde das Fahrzeug über die Grenze. Wahlweise ist es auch möglich, dass der Käufer das Fahrzeug an der Grenze entgegennimmt und den Transit selbst durchführt. Dann muss er sich mit seinem Pass ausweisen und die entsprechenden Ausfuhrbelege vorweisen. In jedem Fall erhalten wir als Ihr Vertreter den Alternativnachweis mit Ausgangsvermerk, sobald das Fahrzeug die EU verlassen hat. Dieses Dokument leiten wir an Sie weiter. Es dient Ihnen als Beleg über die Ausfuhr und den umsatzsteuerfreien Verkauf der Ware ins EU-Ausland. Damit ist das Abfertigungsverfahren für Sie als Kunden sowie Exporteur und uns als Vertreter abgeschlossen.