Hinsichtlich der beantragten Ausfallbürgschaften liegen zwischenzeitlich positive Entscheidungen der involvierten Bundesländer über deren Gewährung vor. Damit ist eine wesentliche Bedingung der Kernbanken erfüllt, eine Absicherung eines Teils der neuen Kredite durch Landesbürgschaften vorzunehmen. Die gewährten Zusagen stehen unter üblichen Voraussetzungen und Auflagen, namentlich hinsichtlich Einbeziehung der Bürgschaftsbedingungen bzw. -richtlinien des jeweiligen Landes sowie Gestaltung und Durchführung von Kreditvertrag als auch sonstiger Besicherungsstruktur.
Die Eigenmittelzuführung betreffend hatte die ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG bekanntlich am 17. August 2010 eine Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 4,36 Mio. neuen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie beschlossen. Der Beschluss wurde am 17. September 2010 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, die Durchführung der Kapitalerhöhung ist in Vorbereitung. Der Vorstand erwartet die Veröffentlichung des Bezugsangebots mit weiteren Einzelheiten die Kapitalmaßnahme betreffend noch im laufenden Monat November. Bei erfolgreicher Durchführung der Eigenkapitalmaßnahme ist somit die entsprechende Voraussetzung für die aus den Kreditverträgen resultierenden Auszahlungen sowie den Teilforderungsverzichtsvertrag erfüllt. Der Gesamtprozess ist bis zum 15. Dezember 2010 abzuschließen, was aber auch seitens des Vorstandes auf Grundlage des bislang Erreichten als realistisch eingestuft wird.