Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung einen Nachfolger für Herrn Herzog zur Wahl vorschlagen. Herr Herzog war vor seiner Aufsichtsrattätigkeit zuletzt als Vorstandsvorsitzender für die Gesellschaft tätig und dieser als einer ihrer Gründer immer sehr verbunden. Er möchte sich jedoch nunmehr anderen beruflichen Herausforderungen verstärkt widmen.
Herr Herzog hat diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund getroffen, den Anforderungen des erst am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu genügen. Danach soll bei kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen, wird der Aufsichtsrat anlässlich der anstehenden Hauptversammlung der Gesellschaft zur Nachwahl Herrn Dipl. Kfm. Georg van Hall, Wirtschaftprüfer/Steuerberater, vorschlagen, welcher die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen hat.