„Die Beantragung des Zertifikats war sehr arbeits- und zeitintensiv. Doch der Aufwand hat sich gelohnt, denn der AEO-Status bringt uns tatsächlich viele Erleichterungen“, sagt Robert Daitschmann, Head of Purchasing and Logistics bei der Masterflex Group. Unter anderem werden Waren und Unterlagen seltener, beziehungsweise vorrangig geprüft. Im Rahmen von Vorabanmeldungen muss Masterflex nur noch reduzierte Datensätze einreichen.
Diese Vorzüge kommen auch den Auftraggebern des weltweit tätigen Schlauch- und Verbindungsspezialisten in Gelsenkirchen zugute: „Der AEO-Status ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal, er beschleunigt und vereinfacht die Zollabfertigung erheblich und bietet damit auch unseren Kunden einen echten Mehrwert“, sagt Daitschmann.
Die Bewilligung des AEO-Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften und Darlegung der sicheren internen Prozesse geknüpft. Weiter müssen in den Bereichen Computersysteme und Datensicherung bestimmte Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Bei dem Zertifikat handelt es sich um ein wichtiges Element des EU-Sicherheitskonzepts. Der Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Er gilt innerhalb der Masterflex Group nur für die Marke Masterflex.