EU-Dienstleistungsrichtlinie
Wollen Unternehmen aus der EU in Deutschland Dienstleistungen erbringen, müssen sie bei unterschiedlichen Behörden und Organisationen (wie zum Beispiel Handwerkskammer, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Ausländeramt und Bundesagentur für Arbeit) Genehmigungen einholen, Anmeldungen vornehmen und Nachweise erbringen. Die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie zielt darauf, dieses Vorgehen EU-weit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. So soll es etwa einheitliche Ansprechpartner sowie eine einheitliche elektronische Verfahrensabwicklung geben. Die informationstechnologische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist jedoch rechtlich, organisatorisch und technisch komplex. Sie wird daher von verschiedenen IT-Unternehmen begleitet. Auch MATERNA unterstützt das Projekt "IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie" der Initiative Deutschland-Online (www.deutschland-online.de/...) und beabsichtigt, als Projektpartner daran mitzuwirken.
Ziel des Projektes ist es, bis Mitte 2008 ein Modell ("Blaupause") für die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu entwickeln und zu erproben. Mit der Blaupause sollen die infrastrukturellen Anforderungen auf nationaler Ebene und im europaweiten Kontext definiert, die erforderliche IT-Unterstützung für die medienbruchfreie Verfahrensabwicklung beschrieben, eine geeignete IT-Architektur entwickelt sowie technische Standards vorgeschlagen werden. Die für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendigen technischen Anforderungen werden hersteller- und produktneutral entwickelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen aufgezeigt, die aus der elektronischen Verfahrensabwicklung resultieren.