Damit dies möglich wurde, hatte der Bundestag den Weg frei gemacht und beschlossen, dass alle Bundesgesetze und -verordnungen ab dem neuen Jahr in elektronischer Form online verkündet werden müssen. Dafür wurden Artikel 82 des Grundgesetzes geändert und das geltende Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz neu gefasst. Die Umstellung auf ein elektronisches Bundesgesetzblatt spart jährlich einen bis zu 2,5 Kilometer hohen Papierberg ein, beschleunigt das Verkündungswesen sowie die dahinter liegenden Prozesse und schafft bei Bürger:innen mehr Transparenz für die Gesetzgebung.
Alle Verkündungen und Bekanntmachungen sind künftig auf der neuen Plattform abrufbar. Das neue elektronische Gesetzblatt ist responsiv und nutzerfreundlich realisiert, sodass dies auch mit Smartphones und Tablets gut nutzbar ist. Wie auch zuvor sind alle Veröffentlichungen darin aufgeteilt nach Bundesgesetzblatt eins und zwei.
Leistungsfähige Suche
Das Kernstück der neuen Plattform ist eine leistungsfähige Suche, um beispielsweise nach speziellen Begriffen, Sachgebieten oder FNA-Nummern (Fundstellennachweisen) zu suchen. Die Suche präsentiert die Suchergebnisse übersichtlich mit allen Inhalten und Metadaten, wie etwa Federführung, Ausfertigungsdatum und Veröffentlichungszeitpunkt. Der eingebettete Reader stellt die Inhalte und Anlagen zum Lesen bereit. Auch können Nutzende die pdf-Dokumente ihres Suchergebnisses herunterladen und ausdrucken. Darüber hinaus können Nutzende einen Newsletter-Service abonnieren, der tagesaktuell über neue Veröffentlichungen informiert.
Im Rahmen der Konzeption wurden Workshops zur Anforderungsermittlung durchgeführt, um beispielsweise die Navigationsstrukturen, Designs, Content-Module und die Spezifikation für die Suche zu erarbeiten. Anschließend hat Materna die neue Plattform auf Basis des Government Site Builders, der Content-Management-Lösung des Bundes, implementiert.
Technisch betrieben wird das neue elektronische Gesetzblatt im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Die Plattform stellt einen wichtigen Meilenstein im Rahmen der Dienstekonsolidierung Bund dar und wird durch das Bundesministerium der Justiz fachlich betreut.
Die neue Plattform steht in engem Zusammenhang mit der Maßnahme „E-Gesetzgebung“ und der Neustrukturierung des Rechtsinformationssystems mit dem Ziel eines medienbruchfreien Workflows im Rechtsetzungskreislauf auf Bundesebene.
Abgrenzung www.recht.bund.de zu www.gesetze-im-internet.de
Das neue elektronische Bundesgesetzblatt unter www.recht.bund.de ist das amtliche Verkündungsorgan des Bundes für Bundesgesetze und Rechtsverordnungen. Es ist auch das Bekanntmachungsorgan des Bundes in den Fällen, in denen amtliche Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt gesetzlich vorgeschrieben sind. Ergänzend zum elektronischen Bundesgesetzblatt bieten das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz für interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.gesetze-im-internet.de konsolidierte Fassungen zu Gesetzen und Rechtsverordnungen an.