Laut der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main sind von der umfangreichen Überarbeitung der EU-Luftsicherheitsverordnung (VO (EG) Nr. 300/2008) deutschlandweit etwa 55.000 Unternehmen betroffen. Die Anforderungen zur Gewährleistung einer "sicheren Lieferkette" wurden erheblich verschärft. Wie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes nachgelesen werden kann, gibt es für produzierende Unternehmen ab dem 25. März grundsätzlich nur noch zwei Möglichkeiten zum Warenversand per Luftpost: Sogenannte "unsichere" Ware muss seitens reglementierter Beauftragter oder des Luftfahrtsunternehmens "sicher" gemacht werden. Dies erfordert ein aufwändiges Prozedere, das einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet und in vollem Umfang in Rechnung gestellt wird. Unternehmen, die eine behördliche Zulassung als bekannter Versender haben können künftig "sichere" Luftfracht versenden ohne bei jeder einzelnen Sendung das genannte Kontrollverfahren zu durchlaufen. Der bekannte Versender übernimmt dabei selbst die Gewährleistung hinreichender Sicherheitsmaßnahmen.
Konsequente Erfüllung sämtlicher Auflagen Maximator räumte der Zertifizierung als bekannter Versender von Beginn an oberste Priorität ein. Sascha Schiele, Kaufmännischer Leiter der Maximator GmbH, dazu: "Die Fähigkeit, unseren Kunden Produkte und Ersatzteile auf schnellstem Wege zur Verfügung zu stellen, ist für uns als exportorientiertes Unternehmen sehr wichtig. Daher haben wir uns frühzeitig dazu entschieden, das aufwendige Zulassungsverfahren und die damit verbundenen Auflagen zum bekannten Versender durchzuführen." Was während der Validierungsphase einen nicht unbedeutenden Kostenfaktor und Zeitaufwand bedeutete, erweist sich im Nachhinein als klarer Wettbewerbsvorteil. Nicht ohne Stolz blicken die Entscheidungsträger heute auf die konsequente Umsetzung der neuen Auflagen zurück. Unter anderem mussten diverse bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie ein Zaun zum Schutz des sensiblen Versandbereichs. Alle 40 Mitarbeiter, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben, wurden sicherheitsgeschult. Darüber hinaus wurden zwei Mitarbeiter als implementierte Sicherheitsbeauftragte für Luftfracht geschult und geprüft. Erst nach der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Validierung als bekannter Versender. Somit ist auch in Zukunft sichergestellt, dass der weltweit agierende Kundenstamm von Maximator kostengünstig und termingerecht mit Hochdruckkomponenten und Ersatzteilen versorgt wird.
Die konsequente und schnelle Umsetzung der veränderten Gesetzeslage ist im Einklang mit der allgemeinen Firmenphilosophie der Maximator GmbH. Das Unternehmen, das unter anderem maßgeblich in Forschung und Entwicklung im Bereich der Wasserstofftechnologie investiert, bleibt auch im Bereich der Logistik auf Kurs in Richtung Zukunftssicherheit und Nachhaltigkeit.