Die Gerichtsentscheidung bezieht sich lediglich auf den Antrag von McDATA, der eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung des Vertriebs von bestimmten Software-Anwendungen durch Brocade vorsah. Mit diesen Software-Anwendungen wird in bestimmten Switches von Brocade eine Technologie implementiert, deren Einsatz McDATA als Verletzung seines Patents betrachtet.
Das Gericht wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sein Urteil nur vorläufige Gültigkeit besitzt „und für die Parteien bei einem Gerichtsverfahren nicht bindend ist“. Das Gericht erklärte außerdem, dass McDATAs Antrag auf Unterlassung durch eine einstweilige Verfügung ein außergewöhnliches Rechtsmittel darstelle, das nur eingeräumt werden kann, wenn der Rechtsanspruch auf Unterlassung klar und unmissverständlich vorliegt. Um eine einstweilige Verfügung zu vermeiden, musste Brocade zu seiner Verteidigung nur eine wesentliche Frage vorbringen; das Gericht erklärte jedoch, dass Brocade bei seiner Verteidigung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung die Beweislast zu tragen habe.
McDATA ist davon überzeugt, dass der Beweis, der während der fünftägigen Anhörung zur Erteilung einer einstweiligen Verfügung vorgebracht wurde, zeigt, dass sich McDATA letztlich bei einem Gerichtsverfahren durchsetzen und seinen Anspruch auf Patentverletzung durch Brocades „Frame Filtering “-Technologie geltend machen wird.
Die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung, bevor das Gerichtsverfahren stattgefunden hat, stellt in diesem Fall keine Entscheidung über die Patentfrage selbst dar. Vielmehr hat das Gericht lediglich entschieden, dass durch die Auslegung einer Bedingung in einem Vertrag zwischen McDATA und Brocade von 1998 McDATA davon abgehalten werden könne, seinen Patentverletzungsfall gegen Brocade vor Gericht zu bringen. Das Gericht erkannte weiterhin an, dass McDATA nicht in der Lage war, während der Anhörung zur einstweiligen Verfügung seine gesamten Beweise zur Vertragsfrage vorzulegen. McDATA ist davon überzeugt, dass bei dem zu dieser Frage anstehenden Gerichtsverfahren die zur Diskussion stehende vertragliche Bestimmung als ohne Belang für McDATAs Patentverletzungsanspruch erachtet werden und keinen Einfluss auf die Klage von McDATA gegen Brocade haben wird.
Das Gericht hat den Termin für die Verhandlung dieses Falls noch nicht festgesetzt.
Über McDATA (http://www.mcdata.com):
McDATA (Nasdaq: MCDTA, MCDT) ist der weltweit führende Anbieter von Open Storage Networking-Lösungen und hochverfügbaren, skalierbaren und zentral gesteuerten Storage Area Network (SAN), die zur Lösung von unter-nehmensweiten Storageproblemen beitragen. Die Core-to-Edge-Lösungen von McDATA für Unternehmensnetzwerke erhöhen die Datenzuverlässigkeit und -verfügbarkeit, vereinfachen die Speichernetzwerksteuerung und senken somit die TCO (Gesamtkosten). McDATA testet seine Lösungen vor der Auslieferung gründlich, um Kunden und Partnern genau die umfassenden Tools, Methoden und Unterstützung zu liefern, die für eine stabile SAN-Implementierung notwendig sind. McDATA vertreibt seine Produkte über OEMs, sowie ein Netz von Vertriebs- und Elite-Solution-Partnern. McDATA und das McDATA-Logo sind eingetragene Warenzeichen der McDATA Corporation.-
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