Die zur Verfügung gestellte Finanzspritze sollen Krankenhäuser vor allem in die Digitalisierung, die IT-Sicherheit und in moderne Notfallkapazitäten investieren.
Es sind jedoch nicht alle Digitalisierungsvorhaben förderfähig. Nur Leistungen von Anbietern, die alle Anforderungen im Sinne des Fördertatbestandes 4 oder Fördertatbestand 7 erfüllen, fallen unter den Finanzierungsschirm.
mediCAD® ist förderfähig
Seit März 2021 ist klar, dass auch die präoperative Planungssoftware von mediCAD Hectec GmbH alle Voraussetzungen für die Förderung eines Digitalisierungsprojekts erfüllt und damit als Systemrelevant angesehen werden kann. Zu den finanziell geförderten Modulen zählen mediCAD® 2D/3D, mediCAD® Radiology und mediCAD® Web.
Die Module mediCAD® 2D/3D und mediCAD® Radiology gelten als „teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme“ und erfüllen den Fördertatbeststand Nr. 4.
Die Software mediCAD® Web, welche unter „Cloud-Computingsysteme und Leistungsabstimmungen“ fällt, erfüllt den erforderlichen Fördertatbestand 7.
KHZG Task Force
Doch nicht nur die Software der mediCAD Hectec GmbH ist von der Bundesregierung zugelassen. Auch die staatlich vorgeschriebene Prüfung konnte von den mediCAD Mitarbeitern erfolgreich abgelegt werden. Höchst qualifiziert und motiviert dürfen sie nun die medizinischen Einrichtungen bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützen.
Die Software kann über die Herstellerfirma mediCAD Hectec GmbH bezogen werden. Bei Digitalisierungsvorhaben in Verbindung mit dem KHZG, stehen die Mitarbeiter Thomas Wengenmayer, Niclas Hohmann und Marcel Röske beratend zur Seite.