Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus sollen gemäß Pflegestärkungsgesetz ab 1. Oktober 2017 klar geregelte Verantwortlichkeiten gelten und Krankenhäuser verpflichtet werden, die nachstationäre Versorgung der Patienten verbindlich zu organisieren. Dies soll dazu führen, dass eine konstantere Versorgung und verbesserte Kommunikation zwischen den beteiligten Leistungserbringern erreicht wird.
„Behandlungsloch“ für Patienten vermeiden
Krankenhäuser sind in Zukunft dafür verantwortlich, dass ihre Patienten nach der Entlassung nicht in ein „Behandlungsloch“ fallen. Dafür müssen sie feststellen, ob und welche Unterstützung ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt benötigt und rechtzeitig dafür sorgen, dass zum Beispiel der Hausarzt des Patienten über die erfolgte Behandlung informiert wird und die Nachsorge steuert, sicherstellen, dass geeignete ambulante Pflegedienstleister und gegebenenfalls auch Reha-Einrichtungen für die weitere Betreuung zur Verfügung stehen, Hilfsmittel beschaffen oder Arzneimittel, die der Patient nach der Entlassung einnehmen soll, verordnen. Alle Nachsorge-Maßnahmen müssen rechtzeitig eingeleitet werden, das heißt, noch während sich der Patient in Behandlung befindet. Und spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung müssen dann alle relevanten Informationen – unter Einhaltung des Datenschutzes – bei den weiterbehandelnden Ärzten, Psycho- oder Physiotherapeuten, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen vorliegen.
Rechtsverbindliche Dokumentation im KIS sicherstellen
Damit ein Krankenhaus im Streitfall darlegen kann, dass es seinen gesetzlichen Aufgaben nachgekommen ist, muss es die Maßnahmen des Entlassmanagements genau dokumentieren können. Die vollständige und verlässliche Erfassung sowie der nahtlose Austausch von Daten zwischen den Behandlern – mit Zustimmung des Patienten – spielt hierbei eine zentrale Rolle im KIS. Als einer der führenden KIS-Hersteller steht i-SOLUTIONS Health fortlaufend im Dialog mit den an der Spezifizierung des Entlassmanagements beteiligten Gremien und stellt alle maßgebenden Funktionalitäten zur Durchführung des Entlassmanagements in seinem KIS ClinicCentre bereit. Der Prozess ist dabei von Patienteneinwilligung über Assessment und Planung bis hin zur Entlassung durchgängig und tief in ClinicCentre integriert. So sind heute bereits das Formularwesen für die Patienteninformation und -einwilligung sowie ein Modul für die stationäre Medikation samt bundeseinheitlichen Medikationsplan verfügbar; Arztbriefschreibung, Kontaktmanagement und Patientenakte komplettieren das Lösungsangebot.