Beantragung im Internet angepeilt
Handwerksbetriebe sollen es in Zukunft allerdings noch einfacher haben: „Gemeinsam mit zehn Straßenverkehrsbehörden aus allen drei Landesteilen werden wir prüfen, ob man den Handwerkerparkausweis künftig auch online beantragen und ausstellen kann“, so Brockmann. Damit wäre überhaupt kein Behördengang mehr nötig, was auch Alois Jöst, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, als Beitrag zum Bürokratieabbau ausdrücklich begrüßt: „Für das regionale Handwerk ist es schon heute eine große administrative Erleichterung, dank des Handwerkerparkausweises nicht mehr in jeder Gemeinde für eine Ausnahmebewilligung vorstellig werden zu müssen. Darüber hinaus schafft der Handwerkerparkausweis eine sichtbare Verbindung in die Metropolregion“. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung, auch im Handwerk, sieht Jöst einen nächsten Schritt bei der Weiterentwicklung des Handwerkerparkausweises als notwendig: „Eine große Weiterentwicklung sehe ich darin, wenn die Beantragung und Ausstellung des Handwerkerparkausweises künftig auch digital erfolgt, damit der Behördengang komplett entfällt“, schaut Jöst in die Zukunft.
Knöllchen Fehlanzeige
Mit dem Handwerkerparkausweis können Betriebe ihre Fahrzeuge werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes u.a. im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder gebührenfrei in Bereichen mit Parkscheinpflicht abstellen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Um einen möglichst flexiblen Einsatz zu ermöglichen, kann ein Handwerkerparkausweis für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge erteilt werden, gilt aber immer nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben und Mitglied der jeweils zuständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer sind. Zudem muss der Betrieb eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Nutzfahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
Informationen zum Handwerkerparkausweis gibt es bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, bei Barbara Herrera Martinez von der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (barbara.herrera@m-r-n.com, Tel. 0621 10708-381) sowie unter m-r-n.com/handwerkerparkausweis.