- Die Institutionen der EU einigen sich auf die RED III
- 42,5 Prozent des gesamten Energieverbrauchs 2030 soll aus erneuerbaren Energien stammen
- Schwer zu erreichende Ziele im Verkehrssektor
- MEW begrüßt verpflichtende Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBOs
- Endlich Rechts- und Investitionssicherheit für E-Fuels und Wasserstoff
- Beschlüsse zum Ausbau der Ladeinfrastruktur gefährden Tankstellenmittelstand
Im Verkehrsbereich lautet der Zielkorridor entweder 14,5 Prozent weniger Treibhausgasemissionen oder der Einsatz von mindestens 29 Prozent erneuerbarer Energien in 2030. Hinzu kommt eine verpflichtende kombinierte Quote von 5,5 Prozent für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable Fuels of Non- Biological Origins, RFNBO). Diese RFNBOs – vor allem grüner Wasserstoff und E-Fuels – müssen dabei in 2030 einen Anteil von mindestens einem Prozent der erneuerbaren Energien haben. Dies entspricht einem RFNBO-Bedarf von etwa einer Million Tonnen pro Jahr. Hiervon wird neben dem Flug- und Seeverkehr auch der Straßenverkehr profitieren.
Insgesamt ist im Jahr 2030 von einem Bedarf von circa 200 TWh an erneuerbaren Kraftstoffen auszugehen. „Der MEW begrüßt diese Unterquoten, die langfristige Planungssicherheit geben und ein starkes Signal für Investitionen bedeuten. Es scheint, als wurde in Brüssel endlich die Wichtigkeit von erneuerbaren Kraftstoffen für den Klimaschutz erkannt“, betont MEW-Geschäftsführer Dr. Hans Wenck.
Im Industriesektor gilt ebenfalls das Jahr 2030 als Zielmarke. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 42 Prozent des Verbrauchs an Wasserstoff unter die Kriterien für RFNBOs fallen, sprich grün sein. Ab 2035 sollen es sogar 65 Prozent sein. Der MEW erhofft sich durch diese Maßnahme einen weiteren Anschub für die Marktentwicklung von Wasserstoff und seinen Derivaten.
Außerdem wurde in Brüssel der beschleunigte Ausbau der Ladeinfrastruktur (AFIR) beschlossen. Entlang des Transeuropäischen Transportnetzes (TEN-T) müssen ab 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladesäulen mit einer Mindestleistung von 400 kW errichtet werden. Für Lkw und Busse gilt ab dem Jahr 2028 alle 120 Kilometer eine Ladesäule. Prinzipiell sieht der MEW die Vorgaben als einen guten Ansatz. Allerdings ist die Umsetzung mit vielen Fragezeichen unter anderem bezüglich der Kapazität der Stromnetze behaftet. Der Verband plädiert deshalb dafür, dass der Tankstellenmittelstand in dieses Ausbauvorhaben eingebunden wird und gezielte Förderprogramme eine Monopolstellung von Energiekonzernen verhindern.
Insgesamt beurteilt der MEW die auf EU-Ebene getroffenen Beschlüsse positiv. Dr. Wenck abschließend: „Es gibt endlich Rechts- und Investitionssicherheit für E-Fuels und Wasserstoff in Europa. Die Mitgliedsunternehmen des MEW werden die sich nun bietenden Chancen nutzen und klimaneutrale Kraftstoffe entlang der Wertschöpfungskette von Herstellung über Import, Handel, Lagerung und Distribution bis zum Verkauf an der Tankstelle vorantreiben. Damit werden wir unseren Beitrag zum Gelingen der europäischen Verkehrs- und Energiewende leisten.“