Mit XTL und B10 können bestehende Pkw und Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren wertvolle Beiträge zum Klimaschutz leisten. Das Gleiche gilt für künftige Neuzulassungen. Das ist wichtig, um auch im Straßenverkehr die Klimaziele zu erreichen. Denn trotz weiter voranschreitender Elektrifizierung werden im Jahr 2030 voraussichtlich noch mehr als 35 Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Betrieb sein. Rund 30 Prozent dieser Pkw und fast alle der betreffenden Lkw fahren heute mit Diesel.
Bei XTL wird dafür ein Rohstoff „X“ in einen flüssigen Energieträger („L“ wie Liquid) umgewandelt. XTL aus erneuerbaren, nachhaltigen Rohstoffen ist ein klimaschonender Kraftstoff, durch den weniger zusätzliche CO2-Emissionen entstehen, da das am Auspuff freigesetzte CO2 zuvor vom pflanzlichen Rohstoff bzw. bei der XTL-Produktion der Atmosphäre entzogen wurde. Aktuell steht XTL als Reinkraftstoff aus der Hydrierung von Pflanzenölen oder gebrauchten Speiseölen (HVO100) zur Verfügung, aber auch aus der Verarbeitung weiterer biogener Rest- und Abfallstoffe. Mit XTL-Kraftstoffen in Reinform lassen sich die Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Nutzung rein fossilen Dieselkraftstoffs um bis zu 90 Prozent senken. Diesel B10 enthält bis zu zehn Prozent Biodiesel, der ebenfalls zu großen Teilen aus Abfall- und Reststoffen besteht. Bislang liegt der maximale Anteil bei sieben Prozent (B7). XTL und B10 sind mit herkömmlichem Diesel problemlos mischbar. Tankkunden können von den beiden neuen Kraftstoffsorten Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug vom Hersteller dafür freigegeben ist. Dies erkennen sie an einem Aufkleber im Tankdeckel oder in den Informationen in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Eine offizielle, herstellerübergreifende Übersicht bietet die DAT (Deutsche Automobil Treuhand)-Freigabeliste. Diese ist ebenfalls über www.kraftstoffe.info erreichbar und wird fortlaufend aktualisiert.
Die Markteinführung der neuen Kraftstoffe kann jetzt starten. Grundlage dafür ist die geänderte Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), die am 28. Mai in Kraft getreten ist. Werden sie an einer Tankstelle angeboten, sind sie durch „B10“- oder „XTL“-Aufkleber an der Tanksäule und entsprechende Plaketten an der Zapfpistole ausgewiesen. Diese Kennzeichnungspflicht schafft Klarheit.