Meyer Burger weist die Vorwürfe von SIX Exchange Regulation vollumfänglich zurück.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss 2016 sowie den Halbjahresabschluss 2017 nach den Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER erstellt. Swiss GAAP FER ist ein prinzipienbasierter Standard, welcher im Sinne des Rahmenkonzepts fallbezogene Interpretationen, Verbuchungs- und Offenlegungsarten in der Anwendung verlangt, wenn Swiss GAAP FER eine Frage nicht abschliessend und explizit regelt.
Das Vorgehen und die Ermessensentscheide, die Meyer Burger hinsichtlich der Erfassung und Darstellung der untenerwähnten Vorgänge im Jahresabschluss 2016 und Halbjahresabschluss 2017 gewählt hat, waren allesamt im Sinne des Rahmenkonzepts von Swiss GAAP FER sowie eng abgestimmt mit der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG und von dieser auch testiert. Eine weitere international anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beurteilt die Vorgehensweise und Ermessensentscheide ebenfalls als vertretbar und Swiss GAAP FER konform.
Einstellung der Aktivitäten / Schliessung von DMT im Jahresabschluss 2016: Meyer Burger hat sich im konsolidierten Jahresabschluss 2016 dafür entschieden, Aktiven und Passiven der DMT per 31. Dezember 2016 auf der Grundlage von Liquidationswerten zu bewerten, da die Fortführung von DMT nicht mehr beabsichtigt war. Wie im Swiss GAAP FER Rahmenkonzept verlangt, wurde die Bewertung zu Liquidationswerten im Anhang zum Jahresabschluss transparent offengelegt und erläutert. Die Effekte aus der Umstellung von Fortführungs- auf Veräusserungswerte wurden im ausserordentlichen Ergebnis dargestellt (CHF -11.9 Mio.). Aus Sicht der Gesellschaft hatte die Schliessung von DMT auch zweifelsohne ausserordentlichen Charakter im Sinne von Swiss GAAP FER 3/22. Entsprechend wurde die Möglichkeit unter Swiss GAAP FER, Aufwendungen und Erträge als ausserordentlich darzustellen, durch die Gesellschaft umgesetzt.
Erworbene Anteile der eigenen 5% Obligationenanleihe im Jahresabschluss 2016: Diese Anteile (CHF 3.1 Mio.) wurden sowohl in der Bilanz als auch in der Geldflussrechnung als Investition betrachtet (transparente Brutto-Darstellung). Die Anteile erfüllten die im Swiss GAAP FER Rahmenkonzept/15 aufgeführten Kriterien eines Aktivums. Meyer Burger hatte die Anteile an der eigenen Anleihe erworben, um Anleihenszinsen zu sparen und die Bezahlung von Negativzinsen auf Bankguthaben zu vermeiden. Mit dem Erwerb wurden somit künftige Einsparungspotenziale genutzt. Swiss GAAP FER regelt die Handhabung erworbener eigener Aktien, jedoch nicht den Erwerb von Anteilen einer eigenen Obligationenanleihe. Demzufolge ist der Swiss GAAP FER Anwender für die Auslegung der bestehenden Standards und die Anwendung nicht geregelter Sachverhalte selber verantwortlich. Bei der Beurteilung des Aktivums in der Bilanz wurde die Fristigkeit der Anteile betrachtet. Da die Obligationenanleihe im Mai 2017 fällig wurde, hat Meyer Burger die Anteile an der eigenen Obligationenanleihe dem Umlaufvermögen (Wertschriften) zugewiesen. Die logische und konsistente Folge dieser Klassierung war dann, den Erwerb dieser Anteile in der Mittelflussrechnung als Investitionstätigkeit darzustellen (im Geldfluss aus Investitionstätigkeit).
Halbjahresabschluss 2017: Die Darstellung der Folgen aus der Restrukturierung / Schliessung von DMT im Halbjahresabschluss 2017 (CHF -0.6 Mio.) sowie die transparente Brutto-Darstellung der im ersten Halbjahr 2017 erworbenen Anteile der eigenen Obligationenanleihe in der Mittelflussrechnung (Erwerb CHF 15.1 Mio.; Veräusserung CHF 18.1 Mio.) folgte der Logik der entsprechenden Ausweise im Jahresabschluss 2016. Eine Andersbehandlung im Halbjahresabschluss 2017 hätte verglichen mit dem Jahresabschluss 2016 gegen den Grundsatz der Stetigkeit verstossen.
Meyer Burger ist klar der Ansicht, dass die Anforderungen der Swiss GAAP FER Rechnungslegungsvorschriften und des Rahmenkonzepts erfüllt wurden. Die Jahresrechnung 2016 wie auch der Halbjahresabschluss 2017 entsprechen dem True & Fair View Prinzip.
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