Was ist bei Kassensystemen ab 01. Januar 2017 zu beachten?
Konkret bedeutet das, dass Daten für jede Registrierkasse einzeln und unveränderbar abzuspeichern sind. Einsatzräume und Zeiträume einzelner Registrierkassen sind zu protokollieren. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, verstößt gegen GoBD, also den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Verstöße enden mit einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt und fallen selten zu Gunsten des Unternehmens aus. Die Aufbewahrungsfristen für Kassenbelege betragen 10 Jahre. Lesen Sie dazu mehr im microtech Blog.
ERP-Software von microtech erfüllt alle steuerlichen Anforderungen an Kassensysteme
microtech Kunden, die die ERP-Software büro+ oder ERP-complete mit der Version 17 im Einsatz haben, erfüllen bereits heute alle neuen Anforderungen an Kassensysteme. Damit sind sie bestens für das kommende Jahr gerüstet. Denn die Kassenbelege von büro+ und ERP-complete enthalten neben der Bezeichnung des leistenden Unternehmens, die fortlaufende, einmalige Belegnummer, Tag und Uhrzeit der Belegausstellung, Menge/Bezeichnung der Gegenstände bzw. Leistung und den Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen. Selbstverständlich ist das Datenerfassungsprotokoll der Kasse unveränderbar und kann jederzeit erstellt und exportiert werden.
Ausblick und Empfehlung
Bernhard Gambke, ERP-Experte bei microtech GmbH, rät bei Anschaffung eines Kassensystems darauf zu achten, dass dieses aktualisierbar ist und bei kommenden Anforderungen nachgerüstet werden kann. Denn ab 01. Januar 2020 sind weitere Änderungen geplant. In dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ werden zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben, die eine nachträgliche Manipulation von Daten verhindern sollen.