Vom Lieferkettengesetz sind alle Unternehmen betroffen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben. Welche Rechtsform ein Betrieb hat, ist dabei irrelevant, dadurch fallen auch Unternehmen in Deutschland mit einer ausländischen Rechtsform unter die Regelungen des Lieferkettengesetzes, wenn sie die übrigen Kriterien erfüllen. Neben dem Sitz eines Unternehmens ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden von Interesse, ob es vom LkSG betroffen ist oder nicht. So sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2023 und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab dem 01.01.2024 verpflichtet, Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu beachten. Das macht Weiterbildung in diesem Bereich essenziell.
Hierbei unterstützt M.I.T mit zwei neuen E-Learning Kursen zum Thema Lieferkettengesetz. Mit den Kursen von M.I.T können alle Mitarbeitenden geschult werden und erlangen ein grundlegendes Verständnis dafür, was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genau ist. Zusätzlich dienen sie, durch Inhalte wie Menschenrechte, gesetzliche Pflichten und Präventionsmaßnahmen, zur Sensibilisierung der Thematik von Mitarbeitenden und Führungskr.ften. Dabei gibt ein Abschlusstest die Möglichkeit, den Wissensstand am Ende des Trainings zu festigen und zu dokumentieren. Die Schulungen sollten eine Priorität für alle Unternehmen sein, da das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmensberichte prüft und eingereichten Beschwerden nachgeht. Erkennt die Behörde Versäumnisse oder Verstöße eines Unternehmens, muss dieses ggf. Bußgelder zahlen oder wird von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen.