Seit April 2023 dürfen Immobilien in Deutschland nicht mehr bar gekauft werden. Man fragt sich unweigerlich: Das ging bisher? Auch beim Kauf von Premium-Automobilien, Booten und Yachten, bei Gastronomie-Investitionen sowie im Kunsthandel ist das Risiko für Geldwäsche besonders hoch, hier sind auch hohe Bargeldzahlungen nichts Ungewöhnliches. Durch die Verpflichtung, solche Transaktionen künftig mit einer Bank durchzuführen, erhofft sich die EU mehr Transparenz. Banken sind verpflichtet, im Rahmen bestehender Geldwäscheregelungen zu prüfen, woher ihre Kunden die Mittel haben. Transaktionen im Bankensystem können im Gegensatz zu Bargeldzahlungen von den Behörden im Verdachtsfall nachvollzogen werden.
Was galt bisher in Deutschland?
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten, in denen z.T. bereit strengere Regelungen gelten, existierte in Deutschland bisher keine festgelegte Grenze für Barzahlungen. Beispielsweise ist in Griechenland ein Bargeldgeschäft nur bis zu einem Betrag von 500 Euro möglich.
In Deutschland besteht bei einem Bargeldtransfer über 10.000 Euro bereits die Pflicht zur Identifikation und zum Nachweis der Herkunft des Geldes. Die gesammelten Informationen müssen vom Händler erfasst und aufbewahrt werden. Die neue Grenze bedeutet, dass Bargeschäfte über 10.000 € nicht mehr erlaubt sein werden. Eine Ausnahme von der Bargeldobergrenze wird es aber geben: Der Verkauf von privat an privat, wie beispielsweise bei einem Gebrauchtwagen, soll weiterhin gestattet sein und auch die Oma darf dem Enkel weiter einen Betrag über 10.000 Euro schenken.
Eine neue zuständige Behörde in Planung - AMLA
Die nationalen Behörden sollen die Überwachung und Umsetzung der neuen Regelungen in die Hand nehmen. Hierbei erfolgt eine Koordination durch die neu einzurichtende europäische Anti-Geldwäschebehörde, welche unter dem Namen Anti Money Laundering Authority, kurz AMLA bekannt ist. Die neuen Vorgaben der EU geben der AMLA Befugnisse zur Intervention, sollten in einzelnen Mitgliedsstaaten Defizite bestehen.
Auswirkungen auf den Kauf von Edelmetallen
Seit Januar 2020 gelten spezifische Höchstgrenzen von 1,999,99 Euro für das anonyme Tafelgeschäft mit Edelmetallen, welches den Kauf ohne vorherige Identifikation ermöglicht. Wenn der Betrag den festgelegten Schwellenwert überschreitet, gibt es die Möglichkeit, den Kauf bar abzuwickeln. Allerdings ist dies nur unter der Bedingung möglich, dass der Käufer seine Identität offenlegt und den Nachweis erbringt, woher das Geld stammt. Somit ist auch in diesem Sektor die Verhinderung illegaler Aktivitäten und die der Geldwäsche geschaffen. Die Moroder Scheideanstalt ist besonders auf Seriosität und Vertrauen bedacht und berät seine Kunden jeweils über die neuesten gesetzlichen Regelungen.