Auch der verbreitete Passus im Kaufvertrag "Gekauft wie gesehen" gilt nur bei Privatkäufen, aber nicht bei Händlern. Ein solcher Haftungsausschluss ist für ein Autohaus nicht zulässig. Auch ähnliche Ausführungen wie "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft" sind hinfällig. Wird das Auto im Vertrag als "Bastlerauto" oder "Schrottauto" bezeichnet, obwohl es in einem guten sowie fahrfähigen Zustand ist, sollte man aufpassen: Auch mit diesen Begrifflichkeiten versuchen Händler der Gewährleistung zu entgehen.
Verbreitet sind zudem Tachomanipulationen. Sieht das Auto schon stark abgenutzt aus, sind die Pedalgummis abgewetzt, der Lack verblasst und das Lenkrad abgegriffen, obwohl der Kilometerstand niedrig ist, könnte eine Manipulation vorliegen. In diesem Fall sollte man sich unbedingt Werkstattrechnungen vorlegen lassen, in denen Kilometerstände vermerkt sind. Hinweise auf die echte Kilometerleistung liefern auch die Ölwechsel-Aufkleber im Motorraum.
Noch ein Tipp: Wer den Angaben des Verkäufers nicht traut, kann in einer Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen. Die Steuergeräte erfassen bei Einträgen sehr oft auch den Kilometerstand.