Meldung von : Immobilien Newsticker
Bundesgerichtshof (BGH): Vermieter dürfen Mietkautionen nicht mit fremden Forderungen verrechnen. Vermieter dürfen Kautionen die für Mietwohnungen hinterlegt worden sind, nicht mit fremden Forderungen verrechnen. Das entschied der BGH in einem Grundsatzurteil vom 11. Juli 2012 (Az.: VIII ZR 36/12). Kautionen der Mieter dienen allein dafür, mögliche Ansprüche des Vermieters aus dem konkreten Mietverhältnis zu sichern und müssen Mietern nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgehändigt werden.
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