- Photovoltaik-Förderung, Einspeisevergütung, Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Photovoltaik-Förderung: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach bleibt weiter lukrativ, obwohl die Einspeisevergütung sinkt
Die Erzeugung von Solarstrom wird mittels Einspeisevergütung seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 gefördert. Dieses besagt, dass jedem, der eine Solaranlage installiert, 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme ein fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber zu zahlen ist. Für neu errichtete Anlagen sinkt der Vergütungssatz allerdings regelmäßig. Im April 2012 gab es einen größeren Schnitt: Neben einer drastischen Absenkung der Vergütung sind die Netzbetreiber nur noch verpflichtet, 80 Prozent des von kleinen Dachanlagen erzeugten Solarstroms zu einem festen Vergütungssatz abzunehmen. Den Rest muss der Erzeuger selbst verbrauchen oder anderweitig vermarkten.
Keine Zusatzvergütung für selbst verbrauchten Solarstrom
Die Regelung, wonach es auch für selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung bis zu 12,43 Cent gibt, wird für neu errichtete Anlagen ersatzlos gestrichen. Trotz der drastischen Vergütungskürzungen in relativ kurzer Zeit - innerhalb von knapp zweieinhalb Jahren haben sich die Vergütungssätze mehr als halbiert - kann sich Photovoltaik auch weiterhin lohnen. Das liegt zum einen daran, dass die Preise für Photovoltaikmodule in den vergangenen Jahren drastisch gesunken sind. Zum anderen lohnt sich damit auch der Eigenverbrauch von Solarstrom. Denn der zugekaufte Strom vom Versorger ist in der Regel deutlich teurer als der selbst erzeugte.
Einspeisevergütung sinkt monatlich für neu installierte Anlagen.
Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage installierte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Für kleinere Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gingen, liegt die Förderung im April 2012 nur noch bei ungefähr einem Drittel des ursprünglichen Satzes, bei 19,5 Cent je Kilowattstunde. Für größere Anlagen über zehn Kilowattstunden Leistung ist die Förderung noch geringer. Eine wichtige Neuregelung: Künftig wird der Vergütungssatz nicht mehr ein oder zwei Mal jährlich, sondern monatlich um (mindestens) ein Prozent abgesenkt. Dabei gilt: Je mehr neue Anlagen installiert werden, desto stärker sinkt der Vergütungssatz.
Probleme mit Photovoltaik-Erfolg
Der enorme Erfolg der Photovoltaik in den vergangenen Jahren hat auch Probleme mit sich gebracht: Die Einspeisevergütung zahlt nicht der Staat, sondern der Netzbetreiber. Der wiederum gibt diese Kosten an alle Stromkunden weiter, mit der Folge, dass Strom für alle teurer ist, als er es ohne Solarstrom wäre. Solange es sich für jeden nur um kleinere Summen handelte, wurde das hingenommen. Doch in den vergangenen Jahren wurden viel mehr Solarmodule verbaut, als ursprünglich prognostiziert. Schon jetzt kostet jede Kilowattstunde Strom rund 3,5 Cent mehr als sie ohne die Förderung für erneuerbare Energien kosten würde. Aufgrund der nun deutlich niedrigeren Einspeisevergütung werden sich weitere Verteuerungen jedoch in einem geringeren Rahmen halten. Dennoch hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Einspeisevergütung ersatzlos gestrichen wird, sobald deutschlandweit eine Gesamtkapazität von 52 Gigawatt erreicht ist. Da alleine seit 2010 der überwiegende Teil der derzeit schon existierenden 28 Gigawatt (Sommer 2012) installiert wurde, wird es wohl nur noch wenige Jahre dauern, bis die festgelegte Obergrenze erreicht ist.
Quelle: Frank Kemter/ Immowelt.de
von Frank Kemter