"Wir verfolgen mit großer Besorgnis, wie fahrlässig derartige Ermittlungsinstrumente in Deutschland - vor allem mehrheitlich gegen Unverdächtige - eingesetzt werden", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Dies steht außerdem in starkem Kontrast zu den Beteuerungen führender Politiker, dass Behörden derartige Formen der Vorratsdatenspeicherungen behutsam zur Anwendung bringen. "Angesichts der bekannten Fälle darf bezweifelt werden, ob der Intention des Gesetzgebers in diesem Kontext immer ausreichend Rechnung getragen wird. Vor allem im Hinblick darauf, dass nicht nur die Grundrechte von unbescholtenen Bürgern verletzt werden, sondern darüber hinaus auch gewählte Volksvertreter mit Immunität sowie Journalisten betroffen sein können, erscheint dies fraglich", so Grabowski.
Dass die massenhaften Funkzellen-Überwachungen durch Richter abgesegnet worden sein sollen, bedeutet laut naiin nicht zwangsläufig, dass sie auch im Hinblick auf Ausmaß und Verhältnismäßigkeit automatisch legitim sind. Erfahrungsberichte aus Polizeikreisen zeigen, dass Ermittlungsrichter meist unter hohem Druck stehen. Entscheidungen müssen innerhalb kurzer Zeit getroffen werden. Zugleich ist nicht immer das notwendige, auch technische Hintergrund-Wissen über eine Maßnahme bekannt. "Dass die richterlichen Beschlüsse, auf die meistens pauschal verwiesen wird, einer neuerlichen Prüfung durch eine übergeordnete gerichtliche Instanz in allen Fällen standhalten würden, ist unwahrscheinlich", erläutert der naiin-Vorsitzende.
Die Organisation ruft die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Länderebene dazu auf, den Einsatz der massenhaften Funkzellen-Überwachungen auf den Prüfstand zu stellen sowie durch klarere Bestimmungen dem Missbrauch des weitreichenden Ermittlungsinstruments entgegenzuwirken.
Weitere Informationen unter www.naiin.org