"Dass wir eine Klärung der Fragen vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben, ist für uns ein wichtiger Etappensieg", erklärt Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender der HSE. Dies schaffe, so Filbert, gleichermaßen Rechtssicherheit für Kommunen und Versorgungsunternehmen.
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sieht bei einem Neuabschluss von Konzessionsverträgen explizit die "Überlassung" der Netze an den zukünftigen Netzbetreiber vor. Daher hat die HSE einen Verkauf der Netze in Seeheim-Jugenheim und Bürstadt abgelehnt und stattdessen den neuen Konzessionären eine Verpachtung angeboten. Dagegen haben diese vor dem Landgericht Darmstadt und dem Oberlandesgericht Frankfurt geklagt. Vor dem Landgericht Darmstadt wurde im April 2007 die Position der HSE bestätigt. Im Januar 2008 entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt teilweise zugunsten der neuen Konzessionäre, insbesondere in der Frage der Eigentumsübergabe. Das OLG hatte damals keine Revision zugelassen. Diese Entscheidung hat der BGH nun aufgehoben.