„Die einen begrüßen die zunehmende Verschmelzung des Menschen mit der Technik als evolutionären Schritt, die anderen warnen vor allzu großer Hoffnung und drohenden Gefahren“, begrüßt WRO-Geschäftsführer Dominik Fehringer am Montag über 300 Gäste in der Reithalle in Offenburg und zitierte den Tesla-Chef Elon Musk: „In etwa 100 Jahren werden wir die Realität nicht mehr von virtuellen Welten unterscheiden können.“ Laut Fehringer gewinnen Industrie4.0, Virtual Reality, Augmented Reality und Künstliche Intelligenz auch in den Fertigungen und Geschäftsmodellen mittelständischer Unternehmen immer mehr an Bedeutung.
Professor Dr. Thomas Metzinger, einer der weltweit gefragtesten Bewusstseinsphilosophen, bestätigte diese Aussagen mit seinen Ausführungen. Anhand von Robotern, die sich rein über Gedanken bewegen lassen oder der bekannten Gummihand-Illusion verdeutlichte er den aktuellen Forschungsstand und wies darauf hin, was bereits mit modernen Technologien möglich sei. In seiner Forschung verknüpft Metzinger stets die Philosophie mit Neuro- und Kognitionswissenschaften. Er machte deutlich, dass es so etwas wie ein „Selbst“ oder eine Seele nicht gibt. Viel eher gebe es lediglich subjektives Erleben, was auch heute schon auf Maschinen und Avatare übertragbar sei. „Wir leben schon immer in einer virtuellen Realität, die von unserem Gehirn erzeugt wird, und die so gut ist, dass niemand es merkt“, erklärte Metzinger. Die virtuelle Realität sei also keinesfalls eine neue Erfindung. Heute erweitere man diese lediglich durch moderne Technologien.
Doch was hat diese Entwicklung für Auswirkungen auf uns? Metzinger sieht vor allem psychologische, gesellschaftliche und juristische Folgen. Bleiben Menschen sehr lange in der virtuellen Realität, könne es sein, dass sich ihr Körper fremd und die Außenwelt nicht mehr real anfühlt. Außerdem entstehe durch die neuen Technologien die Frage der Moral, da strafbare Handlung in der virtuellen Realität leichter konsumiert werden können. Dies betreffe laut Metzinger besonders die Pornoindustrie. Metzinger betonte aber auch die positiven Effekte. Zum Beispiel könne man Straftäter rehabilitieren, indem sie durch Avatare in ihre Opfer hineinversetzt werden. Genauso könne man extremen Rassismus durch eine Reinkarnation in einen schwarzen Körper mindern. Ein weiterer Aspekt sei die fotorealistische Auferstehung von Toten. Der Trauertherapie bringe dies große Nutzen.
Eine klare Aussage, ob die Virtual Reality Technologie überwiegend Vor- oder Nachteile mit sich bringt, gebe es nicht. Über diesem Thema stehe stets die Frage, welche ethischen Grundsätze im Umgang mit diesen neuen Technologien gelten sollen. Antwort darauf könne der von Metzinger verfasste Ethikkontext für die Nutzung von Virtual Reality sein. Darin wurden konkrete Empfehlungen formuliert, damit die Voreile der Virtual Reality genutzt und die etwaigen Risiken reduziert werden.