BAU financials Lohn/Gehalt (Version BK 3.5.0) der Firma Nemetschek Bausoftware GmbH, Achim hat erfolgreich abgeschnitten. Das Programm zum EDV-gestützten Entgeltabrechnungs- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung erhielt für die darüber hinaus nachgewiesene qualitativ hochwertige Verfahrenssicherheit, Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung, Anwenderfreundlichkeit das Programm am 01.08.2003 das begehrte "GKV-Zertifikat" - gültig bis zum Juli 2004.
Auf der Website www.gkv-ag.de sind im Register Programmsysteme/Entgeltabrechnungssoftware/systemuntersucht alle Anbieter und ihre Programme aufgelistet, die von der ITSG/GKV zertifiziert, bzw. ‚nur' prädikatisiert werden konnten.
Dort sind auch die Bewertungskriterien nachzulesen:
Systemprüfung
Mit der Systemprüfung wird die Entgeltabrechnung und das Meldeverfahren des Programmssystems auf der Grundlage des Pflichtenheftes und der Testaufgaben untersucht. Die Systemuntersuchung orientiert sich in erster Linie daran, ob die entsprechenden Kriterien des Pflichtenheftes programmtechnisch umgesetzt wurden.
Als Schwerpunkte der Prüfung gelten folgende Bewertungen:
- Umsetzung von fachlichen Vorgaben des Pflichtenheftes
- Lohnunterlagen (Lohnkonto, Beitragsabrechnung, Beitragsnachweis,
- Einzelabrechnung)
- Fehler- und Hinweislisten, Hilfetexte, Bedienerhinweise
- Datensätze
- Dialoganwendung
Die fiktiven Abrechnungssituationen der Testaufgaben unterstützen darüber hinaus die Bewertung des Gesamtsystems.
Im Anschluss an die Systemprüfung folgt eine praxisorientierte Bewertung des Programmsystems bei mindestens drei Anwendern.
Pilotprüfung
Nach Abschluss der Systemprüfung wird der Einsatz des Entgeltabrechnungsprogramms in der Praxis durch Pilotprüfungen bewertet. Die Erkenntnisse aus den Pilotprüfungen sollen genutzt werden, um die möglichen Fehlerquellen in dem nachfolgenden Praxiseinsatz der jeweiligen Software auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei der Pilotprüfung ist die systemgeprüfte Programmversion beim Arbeitgeber (nach Möglichkeit ohne Einwirken des Software-Erstellers) zu überprüfen. Dabei soll im Rahmen der Praxisbewährung das systemgeprüfte Programm, welches Monatsmeldungen erstellt, nach 3 Abrechnungsperioden der Pilotprüfung unterzogen werden.
Die Pilotprüfung muss spätestens 6 Monate (bei Monatsmeldungen) nach der Systemprüfung abgeschlossen sein.
Bei Software-Erstellern, deren Programmsysteme ausschließlich Jahresmeldungen erstellen, muss der Abschluss bis 31. Mai des Folgejahres erreicht werden.
Ergebnis
Die Systemuntersuchung, die mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen positiv abgeschlossen werden kann, hat zur Folge, dass die mit dem System erzeugten Beitragsberechnungen, Beitragsabrechnungen und Meldungen qualitativ hochwertig und weitestgehend fehlerfrei sind. Bei Einsatz des unveränderten Programmes ist es daher entbehrlich, diese einmal beim Softwareersteller vorgenommene Prüfung bei jedem einzelnen Anwender zu wiederholen.
Abschluss nach § 22 DEÜV (Prädikat)
Das Ergebnis wird gegenüber dem Software-Ersteller in einem formellen, hoheitlichen Bescheid der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert, den der AOK Bundesverband im Namen der Spitzenverbände aller Kassenarten erstellt. Das geprüfte Produkt trägt das Prädikat "systemuntersucht".
Abschluss nach § 22 DEÜV mit GKV-Zertifikat
Entgeltabrechnungsprogramme, die sich gegenüber den Programmen mit dem Abschluss "Prädikat" durch einem "zusätzlichen Mehrwert" (Basis Pflichtenheft) unterscheiden, werden zusätzlich zum Prädikat "systemuntersucht" mit einem "GKV-Zertifikat" ausgezeichnet. Das Ergebnis wird gegenüber dem Programmersteller in einem formellen, hoheitlichen Bescheid der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert, den der AOK Bundesverband im Namen der Spitzenverbände aller Kassenarten erstellt. Das geprüfte Produkt trägt das Prädikat "systemuntersucht" mit GKV-Zertifikat.
Die ITSG erstellt hierzu eine Urkunde, die diesem Bescheid beigefügt wird. Das GKV-Zertifikat ist mit einem Gültigkeitszeitraum versehen...