Deutlich verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen rasant entwickelt: Während vor zwei Jahren Photovoltaik im Rechtsgebrauch noch einheitlich und undifferenziert behandelt wurde, gibt es heute mit der DIN SPEC 91434 eine erste Kategorisierung von Agri-Photovoltaik und diverse Privilegien: So bleibt die landwirtschaftliche Flächenprämie auf Agri-PV-Flächen weitgehend erhalten, Agri-PV wird mit dem EEG 2023 auf landwirtschaftlichen Flächen förderfähig, und die Öffnung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete in ersten Bundesländern erschließt eine weitaus größere Flächenkulisse. Auch das Erbschaftssteuerprivileg bleibt auf Agri-PV-Flächen erhalten, während es bei konventioneller Photovoltaik entfällt.
Alle diese Regelungen begünstigen die Agri-PV und werden einen Ausbau in Deutschland beschleunigen – diese Entwicklungen bieten für die Next2Sun-Gruppe hervorragende Wachstumsmöglichkeiten.
Wachstum vorantreiben
Neben der stetig steigenden Nachfrage von Projektentwicklern, Versorgern und Energiegenossenschaften hat die Next2Sun Projekt GmbH auch ein beachtliches eigenes Projektportfolio aufgebaut, wovon signifikante Teile in 2022/2023 die Baureife erreichen werden. Bei der im April 2022 durchgeführten Innovationsausschreibung für Agri-PV haben drei Projekte der Next2Sun Projekt GmbH attraktive Zuschläge erhalten und stehen zeitnah zur Realisierung an. Vier weitere, von der Next2Sun-Gruppe unterstützte Projekte waren in dieser Ausschreibung ebenfalls erfolgreich, so dass sieben mit dem Next2Sun-System eingereichte Projekte die absolute Mehrheit der insgesamt dreizehn Zuschläge ausgemacht haben. Auch für weitere Projekte, die unter die Agri-PV-Förderung des EEG 2023 fallen, wird in Kürze die Baureife erwartet, so dass eigene Projekte im zweistelligen Megawatt-Bereich neben Kundenprojekten in vergleichbarer Größenordnung erwartet werden.
Das aktuelle Crowdinvesting
Das neue Crowdinvesting dient dazu, die Next2Sun Technology GmbH als Realisationspartner für diese Projekte auszustatten und auszubauen. Hier gilt es, hinreichende Mittel für die notwendigen Beschaffungsvolumina vorzuhalten, aber auch hinreichendes Personal für die Abwicklung zu haben. Zudem soll auch weiterhin in die vertikale bifaciale Anlagentechnologie investiert werden, um die Technologieführerschaft der Next2Sun-Gruppe zu erhalten und ausbauen können.
RISIKOHINWEIS
Warnhinweis gem § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.