"Tatsächlich obliegt die Nachweispflicht in solchen Fällen dann dem Gebäudeeigentümer als Betreiber der Hausinstallationen. Das bedeutet, dass er den Behörden gegenüber den Nachweis darüber erbringen muss, dass er seinen Anzeige- und Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung stets nachgekommen ist", klärt Marc-André Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der NIEDERBERGER Gruppe, auf. Der deutschlandweit agierende Gebäudedienstleister hat daher sein Leistungsportfolio im Bereich Facility Support um einen Wasserbeprobungsservice erweitert. Hierzu steht ein Team von speziell geschulten Fachkräften und Ingenieuren bundesweit an allen 9 Standorten sowie den zahlreichen regionalen Stützpunkten der NIEDERBERGER Gruppe Gebäudeeigentümern ab sofort mit Rat und Tat zur Seite.
Die Spezialisten nehmen dabei nach Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung die Wasserproben in den Gebäuden. Diese werden dann im nächsten Schritt zur Analyse an das akkreditierte Labor der IWW Zentrum Wasser in Mülheim an der Ruhr gegeben. Der wissenschaftliche Kooperationspartner der NIEDERBERGER Gruppe ist eine der staatlich anerkannten und in der amtlichen Landesliste geführten Untersuchungsstellen für die Auswertung von Wasserproben. "Mit unserem neuen Service der Wasserbeprobung schaffen Gebäudeeigentümer und Betreiber von Trinkwasser-Installationen Rechtssicherheit. Sie können dabei auf zertifizierte Fachkräfte für die Entnahme von Wasserproben und auf nach VDI 6023 geschulte Ingenieure der Versorgungstechnik zurückgreifen", so Marc-André Eickholz.
Der neue Service reicht aber noch weit über die reine Probenahme und Wasseranalytik hinaus. So kümmert sich die NIEDERBERGER Gruppe auch um eine Bestandsaufnahme, einen Installations-Check, die Behördenkommunikation sowie um das Maßnahmenmanagement wie Einrichten von Entnahmestellen oder auch Sanierungen. Abgerundet wird das Angebot zudem mit einer kompetenten Beratung. So können Eigentümer und Vermieter von gewerblich genutzten Gebäuden bereits unter http://www.niederberger-gruppe.de/... erfahren, ob ihre Trinkwasseranlagen einer Anzeigen- und Untersuchungspflicht unterliegen.
Weitere Informationen unter www.niederberger-gruppe.de