Bestehende Sonderregelungen werden verlängert
Trotz bundesweiter Lockerungen der Maßnahmen gegen Corona bleibt es essenziell, das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu beschränken. Hierauf reagieren die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband und ermöglichen Heilmittelerbringern durch die Fortführung der bereits bestehenden Sonderregelungen unter anderem die Durchführung therapeutischer Maßnahmen per Video. Die Verlängerung ist zunächst bis zum 30.6.2020 angesetzt. Bis dahin wird entschieden, welche Regelungen auch über das vorläufige Enddatum hinaus bestehen bleiben oder inhaltlich an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Entscheidungsgrundlage bilden hierbei die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen sowie die Pandemieentwicklung.
Behandlungsbedarfe per Video abdecken
Die Regelung deckt sowohl ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen ab und gilt für alle Leistungserbringer nach §124 SGB V (Physio-, Ergo-, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapeuten sowie Podologen). Wenn aus therapeutischer Sicht möglich und mit bestehender Einwilligung der jeweiligen Patienten können Maßnahmen der folgenden Bereiche per Videosprechstunde durchgeführt werden:
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Schlucktherapie ausschließlich bei SCZ
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
- Physiotherapie
- X0301 Bewegungstherapie
- X0501 Krankengymnastik (auch KG-Atemtherapie)
- X0702 Krankengymnastik-Mukoviszidose
Online-Therapien bei NOVOTERGUM auch weiterhin möglich
NOVOTERGUM bietet Patienten weiterhin die Möglichkeit, geeignete physiotherapeutische Maßnahmen online in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird auf die KBV-zertifizierten Dienste sprechstunde.online und PHYSIOFLIX der Deutschen Arzt AG zurückgegriffen.