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EU-Kommission bestätigt CE-Kennzeichnung von Dränagesystemen in Dachbegrünungen

(PresseBox) (Unna, )
Der verantwortliche Vertreter der EU-Kommission hat bestätigt, dass in Ländern, die die Bauprodukte-Richtlinie umgesetzt haben, (somit auch in Deutschland) Dränagesysteme in Dachbegrünungen unter den Geltungsbereich der DIN EN 13252 fallen. Er widersprach damit ausdrücklich anders lautenden Darstellungen einiger deutscher Anbieter, nach denen eine CE-Kennzeichnung nicht möglich und daher nicht verpflichtend für Hersteller sei.

In einem im Juli in Brüssel geführten und kürzlich veröffentlichten Interview (Pressebox, 12.10.2010, BoxID 380448) erläutert Vicente Leoz-Argüelles, Leiter der Unit I 5 Europäische Kommission DG Enterprise & Industry, die Position der EU-Kommission. Leoz-Argüelles ist bei der Europäischen Kommission verantwortlich für die Europäische Bauprodukten-Richtlinie, die die Basis für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist. Er bestätigte ausdrücklich, dass nach der Europäischen Bauprodukten-Richtlinie für alle Komponenten eines Dränagesystems für Dachbegrünungen eine CE-Kennzeichnung möglich ist. Dies trifft auch dann zu, wenn die Werkstoffe nicht namentlich in der Norm genannt werden. Sie gilt unabhängig vom Einbau in einer Funktionseinheit oder als Bauteil z.B. bei Dachbegrünung, Dachterrassen, Balkonen etc.
Seit längerem behaupten einige deutsche Anbieter von Dachbegrünungssystemen, dass die harmonisierte Norm hEN 13252 nicht für Dachbegrünungen zutrifft. Ihre Dränelemente sind aus Werkstoffen hergestellt, die in der Norm nicht genannt werden. Die CE-Kennzeichnung ihrer Dränelemente sei daher nicht notwendig und sogar unmöglich. Es wurde auch behauptet, dass Hersteller mit der CE-Kennzeichnung ihrer Dränelemente aus Polystyrol für Dachbegrünungen gegen die Europäische Bauprodukten-Richtlinie verstoßen.
Leoz-Argüelles widerspricht diesen Behauptungen ausdrücklich. Anfänglich widersprüchliche Interpretationen habe das zuständige Europäische Komitee für Normung (CEN) und die EU-Kommission inzwischen richtig gestellt. Demzufolge ist die einzige Ausnahme für die separate CE-Kennzeichnung der Dränelemente ein komplettes Gründach-Kit, für das es derzeit noch keine europäisch harmonisierte Norm gibt. Das bedeutet, dass Komponenten eines Dränagesystems für Dachbegrünungen, die nicht als Gründach-Kit, sondern als einzelne Komponenten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht werden, eine CE-Kennzeichnung gemäß hEN 13252 tragen sollen. Dies ist verpflichtend für die Länder, die die Bauprodukten-Richtlinie umgesetzt haben, also auch für Deutschland.
Nophadrain hat seine Dränelemente für Dachbegrünungen seit der Einführung der hEN 13252 im Jahr 2002 CE-gekennzeichnet und entspricht damit als einer der wenigen Anbieter von Gründachsystemen den Anforderungen der Europäischen Bauprodukten-Richtlinie.
Nophadrain BV, Mercuriusstraat 10, 6468 ER Kerkrade (NL), Tel. +31 45 535 50 30, www.nophadrain.nl

Presse-Ansprechpartner Nophadrain:
Nophadrain BV, Stephan Droog (Geschäftsführer), Tel. +31 45 535 50 30, info@nophadrain.nl
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OBS Objekt-Begrünungs-Systeme GmbH, Holger Zühlke (Geschäftsführer), Tel. 02303 25002-0, info@obs.de

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Die OBS Objekt-Begrünungs-Systeme GmbH (Unna) entwickelt, fertigt und vertreibt seit 1991 eine breite Palette von hochwertigen Begrünungssystemen für die Dachbegrünung, begeh- und befahrbare Dachflächen, Beet-/Wegeeinfassungssysteme und Gabionen. Marktnähe und schlanke Entwicklungs- und Vertriebsstrukturen garantieren praxisnahe, wettbewerbsfähige Systeme für den Garten- und Landschaftsbau und den Handel. OBS-Kunden profitieren von den umfangreichen Erfahrungen des Unternehmens aus der Normen- und Regelwerksarbeit.
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