Ein wesentlicher Bestandteil der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zum Umgang mit personenbezogenen Daten ist die Dokumentations- und Nachweispflicht. Dabei geht es nicht nur um Prozess- oder Verfahrensbeschreibungen, sondern auch um die Dokumentation von Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten der eigenen Mitarbeiter.
Die DSGVO schreibt vor, dass auch Mitarbeiter in die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten – z.B. zur Übermittlung an eine Reiseagentur – einwilligen müssen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung nachzuvollziehen, welcher Mitarbeiter für welchen Prozess seine Einwilligung erteilt hat.
Mit einem eigens entwickelten SAP Infotypen unterstützt die OSC AG Personalabteilungen bei der Dokumentation ihrer Mitarbeitermaßnahmen, Mitarbeitereinwilligungen und Mitarbeiterverpflichtungen in SAP. Damit können Unternehmen Maßnahmen und Einwilligungen ihrer Mitarbeiter zukünftig genau dokumentieren und auch auswerten und kommen somit einer wesentlichen Pflicht zur Dokumentation gemäß DSGVO nach.
OSC stellt die Lösung zum Festpreis zur Verfügung. Weitere Informationen und weitere OSC-Lösungen zur Einhaltung der DSGVO stehen unter https://bit.ly/2Mq8Rss zur Verfügung.