Der neue Zugriff ist eine konsequente Fortführung des eGovernment-Angebotes des Kreises Lippe. Mit dem neuen Zugriff wird dieses nicht nur erweitert, er optimiert auch gleichzeitig die internen Abläufe der Ordnungsbehörde wie z. B. bei der Bearbeitung und der Erfassung von Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist die Handhabung für alle Beteiligten einfach, bequem und allzeit verfügbar:
- Der Empfänger erhält mit dem Anhörungsschreiben zusätzlich seine persönlichen Zugangsdaten zur Online-Anhörung
- Mit seiner Anmeldung über HTTPS:/anhoerung.krz.de öffnen sich drei übersichtliche Eingabemasken, in die die erforderlichen Angaben eingetragen werden
- Pflichtangaben zur Person
- Angaben zum Führerschein
- Angaben zur Sache
- Die Zahlung kann optional sofort über ein Online-Bezahlsystem (z.B. GiroCode) ausgelöst werden
- Nach erfolgter Eingabe erhält der Betroffene ein Protokoll
- Die Daten werden automatisch an den Kreis Lippe mittels Web-Server übermittelt, mit "WiNOWiG" – der kommunalen Anwendung zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten – abgeglichen und verarbeitet.
"Das Formular kann individuell aufgebaut und an die jeweiligen Bedarfe der Ordnungsbehörde angepasst werden. Die Online-Anbindung ist kurzfristig umsetzbar und führt zu deutlichen Einsparungen aufgrund verkürzter Durchlaufzeiten bei den Kommunen“, zeigt sich Stefan Blotschinski, DV-Organisator beim krz und maßgeblich an der Entwicklung Beteiligter, von dem neuen Angebot des ostwestfälischen Service-Providers überzeugt.
Sicherheit wird beim Lemgoer IT-Dienstleister groß geschrieben. Daher erfolgt die Verschlüsselung und die Übertragung der Daten per "HTTPS/SSL", das bedeutet, sämtliche Informationen werden sicher übertragen und verschlüsselt gespeichert. Dabei erfolgt das Hosting über das krz, das Ende 2015 zum fünften Mal in Folge nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurde.
Der besondere Clou: Die Online-Anhörung wurde in verschiedenen Landessprachen realisiert, um z.B. auch Schweden und Niederländern seine Nutzung zu ermöglichen.