In ihrem Vortrag legte die Expertin klar und sachlich dar, welche Bedingungen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelten. Mit spürbarem innerem Engagement machte sie in wenigen aber anschaulichen Beispiele deutlich, dass das Wohl und der Wille des Betroffenen die Richtlinie für alle Entscheidungen im Namen eines Patienten ist. So verhindert eine Patientenverfügung z.B. nicht, dass im akuten Notfall lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Patientenverfügung gibt es in vielen Varianten. Sie legt für die Zukunft fest, wie sich der Verfasser wünscht, im Krankheitsfall behandelt zu werden, wenn er selber seinem Willen keinen Ausdruck mehr verleihen kann. Formulierungen sind nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und die Verfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes ist sie für jedermann rechtsverbindlich und kann gerichtlich durchgesetzt werden. Eine Missachtung ist sogar als Körperverletzung strafbar. Um sicherzugehen, dass die Patientenverfügung gefunden wird, gibt es die Möglichkeit, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) kostenpflichtig registrieren zu lassen.
Die Referentin ging auch darauf ein, was passiert, wenn man keinen nahen Angehörigen hat, den man mit der Vertretung betrauen möchte oder kann. Hier wird eine gesetzliche Betreuung eingesetzt. Wer einen bestimmten Menschen beauftragen möchte, als Stellvertreter zu handeln, kann dies über eine Vollmacht tun. Diese ist sofort ab der Unterzeichnung gültig, sollte also dem Bevollmächtigten nur in Kopie ausgehändigt werden und das Original bei den wichtigen Unterlagen des Ausstellers verbleiben. In einer solchen Vollmacht können zudem unterschiedliche Bereiche bestimmt werden, in denen der Bevollmächtigte entscheiden kann, wie z.B. Wohnungsangelegenheiten, Vermögen oder die Vertretung bei Behörden oder Gerichten.
Der Hospizdienst stellt Formulare für eine Patientenverfügung mit und ohne Festlegung eines Bevollmächtigten bereit und bietet zudem die Möglichkeit, seine Wertvorstellungen zu formulieren. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, sich zu bestimmten Punkten Gedanken zu machen und zu äußern, das reicht von Musikvorlieben über erwünschte und unerwünschte Besuche bis zu der Frage „Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben?“
Am Wichtigsten ist es, betonte Birgit Bleibaum, sich in der Familie über das Thema zu unterhalten. Persönliche Gespräche vermitteln am besten, wie man als Betroffener Situationen einschätzt und bewertet und verringern bei den Angehörigen die Unsicherheit darüber, was ein geliebter Mensch gewollt hätte.
Die Veranstaltung fand als Teil des betrieblichen Informationsangebots zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf des krz statt. Darüber hinaus bietet der Lemgoer IT-Dienstleister seinen Mitarbeitern seit Mai 2015 die Möglichkeit, sich durch vier ehrenamtlich ausgebildete Pflegebegleiter zum Thema Pflege und Beruf beraten zu lassen.