Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 1. Januar 2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet wurde. Sie ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium, sowie diejenigen Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im Land, die der Anstalt beitreten. Sie unterstützt ihre Träger und - soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich - andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments im größten Bundesland ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Über 2.000 Behörden und öffentliche Einrichtungen mit über 100.000 Nutzern arbeiten bereits mit Lösungen von d-NRW wie z. B. dem Meldeportal für Behörden, dem Einheitlichen Ansprechpartner oder dem Vergabemarktplatz NRW.