Im Jahr 2003 haben Mitarbeiter des Bereichs Elektro-Hausgeräte realisiert, dass diese Vertriebsaktivitäten potenziell im Konflikt mit bestehender Gesetzgebung und den Geschäftsgrundsätzen von Philips stehen. Daraufhin wurden die Aktivitäten gestoppt und der Vertrieb darüber informiert, dass es aus rechtlichen Gründen keine vergleichbaren Aktionen mehr geben würde.
Um zu verhindern, dass sich vergleichbare Fälle zukünftig wiederholen, hat die Geschäftsführung der Philips GmbH die Anweisung erteilt, dass alle entsprechenden Vertriebsmaßnahmen zukünftig mit der Rechtsabteilung abzustimmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind. Bereits in den vergangenen Jahren hat Philips die Trainingsmaßnahmen zu den Geschäftsgrundsätzen intensiviert, um dadurch Aufklärungsarbeit zu leisten und das Bewusstsein für mögliche Gesetzesverstöße zu schärfen.
Wir gehen davon aus, dass durch diese Schritte die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um vergleichbare Vorfälle zukünftig auszuschließen. Im vorliegenden Fall wird Philips weiter nach besten Kräften mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zusammen arbeiten, um eine vollständige Aufklärung des Falles zu gewährleisten.