Die Photolux GmbH ( www.photolux-shop.de ) als Lieferant für Fotografen und Druckdienstleister richtet sich nach den Wünschen der Kunden in der Schweiz bzw. im schweizer Zollgebiet /Liechtenstein). Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur auch dort.
Viele Kunden lassen sich die Waren auch in Grenznähe liefern und übernehmen selbst die Grenzformalitäten. Dann erhalten die Kunden nachträglich die Mehrwertsteuer zurück bei Vorlage der Ausfuhrbescheinigung. Das ist wirtschaftlich zu machen ab ca. 200 Euro. Oft ist es aber schon die Geschwindigkeit, die ausschlaggebend für diese Versandmethode ist. Das Ziel ist oft auch die Ersparnis bei den Versandgebühren.
Es gibt aber auch Firmen die eine Servicerolle übernehmen und die Päckchen sammeln und dann über die Grenze bringen und beim schweizer Versanddienstleister wieder aufgeben. Auch für diese Firmen könnte es einfacher werden.
Informationen hierzu können Sie erhalten unter info@photolux.de
Achtung: Mit dem Wegfall der schweizer Zollgebühren ist jedoch die Verzollung an sich nicht weggefallen.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Nähere Informationen dazu enthält die Botschaft zur Änderung des Zolltarifgesetzes Nr. 7.3.
Nach heutigen Wissenstand wird es neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte auch eine Zolltarifanpassung geben. Man möchte offensichtlich den komplexen Zolltarif vereinfachen. Dabei werden 9114 Tarifpositionen auf 7511 reduziert. Die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat hierzu eine Excel-Tabelle "Vereinfachung des Zolltarifs 1.1.2024" veröffentlicht. Diese enthält die vorgesehenen Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs.
Welche Industrieprodukte sind betroffen von dieser Zolltarifänderung?
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Photolux ist Distributor in Deutschland für die Papiermarken Hahnemühle und Canson. Für MOAB nimmt Photolux die europaweite Distribution war. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch das Photolux Sortiment selbst sein. Da die Garantiebedingungen z.B. für Fotodrucker von Epson in ganz Europa gelten, werden natürlich auch die Epson Drucker geliefert. Hier kann man die Epson Garantie / Epson Warranty Informationen für alle europäischen Länder einsehen.
Ein Beispiel ist der neue Epson SC-P5300. Dieser A2+ Fotodrucker mit eingebauter 17 Zoll Rollenfunktion und einem neuen Tintensatz ist derzeit ein beliebtes Gerät aber noch mit geringer Verfügbarkeit. Photolux liefert bereits aus und stellt bereits erste Informationen zur Verfügung. Damit haben auch schweizer Interessenten leichter die Möglichkeit diesen Drucker zu beziehen.
Natürlich erstellt Photolux als Spezialist im FineArt Bereich dafür die passenden ICC Profile im Service. NEU: Die ICC Profile für die Photolux Papiere werden kostenfrei mit zwei Lichtbedingungen (D50 und D65 ) bereit gestellt mit 2520 gemessenen Farbfeldern.
Ein Video der Inbetriebnahme steht hier bereit.