Die Situation hat sich nicht geändert, daher bleibt auch unsere Forderung gleich: Der Minijob muss dringend reformiert oder bestenfalls ganz abgeschafft werden. Der Grund: Er ist weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber attraktiv. Seitdem 2013 die Verdienstobergrenze von 400 auf 450 Euro angehoben wurde, gab es keine Anpassungen mehr. Demgegenüber sind die Tariflöhne in der Gebäudereinigung seit 2013 von 9,00 Euro in Westdeutschland und 7,56 Euro in Ostdeutschland um 17,3 beziehungsweise 32,9 Prozent auf 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten gestiegen. Da viele unserer Mitarbeiter dicht an der Obergrenze von 450 Euro arbeiten, sind sie de facto von tariflichen Lohnerhöhungen abgeschnitten. Steigt der Lohn, entscheiden sich die Arbeitnehmer für eine Reduzierung der Arbeitszeit – denn beim Überschreiten der Entgeltgrenze werden Lohnsteuer- und Sozialabgaben für sie fällig. So profitieren Minijobber nicht von Lohnerhöhungen, sondern gewinnen bei Tarifsteigerungen lediglich einige Minuten Freizeit pro Tag. Auch für die Arbeitgeber bieten geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse kaum Vorteile. Im Gegenteil: Da bei jeder Tarifsteigerung tausende Arbeitsverträge angepasst werden müssen, bedeuten sie Bürokratie pur. Sowohl die Rentenversicherungsbeiträge als auch der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung werden vollständig durch die Arbeitgeber getragen – das macht den Minijob zur teuersten Beschäftigungsform für Unternehmen.
Das Modell Minijob muss reformiert werden
Ich fordere daher ganz deutlich: Die Große Koalition muss die Abschaffung der Minijobs auf die Agenda setzen. Eine Anhebung auf 500 Euro ist eine Übergangslösung, solange die Politik Minijobs privilegiert behandelt. Damit würden zumindest allen Beschäftigten der Branche Lohnerhöhungen zugutekommen und Unternehmen könnten Arbeitszeitverkürzungen vermeiden. Hier ist die Politik gefragt! Weiteres Abwarten und Aussitzen des Problems bringt jedenfalls keine Lösung.
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