In der Maschinenrichtlinie sind in Anhang X die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem von Unternehmen beschrieben. Hersteller von Komponenten für die Maschinensicherheit die unter Anhang IV fallen, können die Konformitätsverfahren selbst durchführen ohne ein dritte Stelle hinzuziehen zu müssen.
Voraussetzung ist ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das gemäß Anhang X der Maschinenrichtlinie durch eine dafür zugelassene Stelle zertifiziert ist. Dieses bezieht neben Bau, Endabnahme und Prüfung auch die Konstruktion und Entwicklung der Produkte ein und geht damit weit über die üblichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 hinaus.
Der TÜV Süd hat das Qualitätsmanagementsystem von Pilz inklusive aller Entwicklungs- und Produktionsprozesse geprüft und im April 2010 zertifiziert.
Das Zertifikat umfasst insbesondere folgende Produktgruppen von Pilz: Schutzeinrichtungen zur Personendetektion, kraftbetriebene, bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelungen für Maschinen sowie Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
Die Eigenzertifizierung ist zunächst für Varianten von bereits geprüften Produkten vorgesehen.