Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmen seit Januar 2015 verpflichtet, auch die Arbeitszeiten ihrer geringfügig Beschäftigten zu erfassen und zu dokumentieren. Die Personalzeiterfassung mit PROCESS PZE von p.l.i. solutions wird der Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetzes (MiLog) gerecht und erspart die aufwändige, fehleranfällige manuelle Zeiterfassung.
Zu den Aufgaben von Personalplanern gehört es, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter im Unternehmen zu erfassen und die Mitarbeiterstunden für die Abrechnung an das Lohnbüro weiterzugeben. Die zu dokumentierende Arbeitszeit umfasst den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Werden die Personalzeiten manuell anhand von Stundenzetteln erfasst, ist die Personalzeiterfassung ein zeitintensiver Prozess. „Mit jedem zu erfassenden Mitarbeiter steigt der Aufwand für die Zeiterfassung in Unternehmen und die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Übertragung“, weiß Oliver Meyer, Geschäftsführer der p.l.i. solutions GmbH.
PROCESS PZE von p.l.i. solutions automatisiert die Personalzeiterfassung. Arbeitszeiten können vom einzelnen Mitarbeiter online oder über Terminals erfasst werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch, auch Wochenend- oder Nachtzuschläge können automatisch abgerechnet werden. Das integrierte automatische Reporting erspart der Personalplanung zusätzlich Zeit und macht Personalzeiten in Echtzeit transparent.
Unternehmen, die die automatische Zeiterfassung PROCESS PZE unverbindlich kennenlernen möchten, können bei p.l.i. solutions einen Termin für ein kostenfreies Netmeeting.