Bonpflicht trifft auf Unmut
Leidtragende wehren sich mit Hetze gegen den Staat und die Finanzämter. Selbst in den sozialen Netzwerken ist die Hetzjagd gegen die Behörden groß. Die Belegausgabepflicht sorgt für eine Menge Unmut. Vor allem die Bäckereien sehen es nicht ein, für jedes kleine Gebäck, einen Bon auszustellen. Dabei ist das neue Gesetz schon lange kein Geheimnis mehr. Seit dem Jahr 2016 weiß der Handel von der angekündigten Bonpflicht. Sie hatten demnach genügend Zeit, um nach geeigneten Lösungen zu suchen, anstatt darauf zu hoffen, von der Regelung verschont zu bleiben.
PosBill bietet erstklassige Lösung
Die Firma PosBill bietet vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen komplette Lösungen rund um den Point of Sale an. Deren Ziel ist es, allen gesetzlichen Veränderungen nachzukommen und erstklassige Lösungen bereitzustellen, die zudem eine schnelle und einfache Umrüstung garantieren.
Dazu gehört eine Windows-, und eine Androidbasierte Kassensoftware, die den Anforderungen der Zeit entspricht und verschiedene Thermodruck-Anbindungsmöglichkeiten garantiert, welche die Bonpflicht abdecken.
Insbesondere bei Bäckereien und Konditoreien glänzt die Kassensoftware mit bedeutender Funktionalität und einer Vielzahl an ausgefallenen Features.
Kein Entkommen
Jedes Jahr werden mehrere Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Mit der Belegausgabepflicht soll der Steuerbetrug eingeschränkt werden. Somit musste der entscheidende Schritt von den Behörden vorgenommen werden, da bisherige Vorkehrungen keine Wirkung gezeigt haben.
Die Belegausgabepflicht ist erst der Auftakt zum ,,Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen”. Zum vierten Quartal des Jahres ist es gesetzlich vorgeschrieben, jedes elektronische Kassensystem mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Mit dieser Vorkehrung ist eine Manipulation der Kasse nahezu ausgeschlossen.
All-in-One-Lösung
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, findet bei der Firma PosBill die Antwort: Eine originelle Plug-and-Play-Drucker-Lösung mit integrierter TSE, die allen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit entspricht und dem Kunden eine einfache Verknüpfung von Kasse und TSE ermöglicht. Der Drucker deckt nicht nur die Belegausgabepflicht ab, sondern auch die Pflicht der technischen Sicherheitseinrichtung. Die TSE ist direkt als physischer Baustein in dem Zentrum des Bondruckers verbaut. Als Alternative kann auch ein anderer Belegdrucker erworben werden und dazu eine seperate TSE der bdr. Infolgedessen ist der Kunde bestens für das Jahr 2020 und die Kontrollen des Finanzamtes vorbereitet.