In einem Kompetenzschreiben sind die Anforderungen der BauPVo übersichtlich und zusammengefasst erläutert. Vom Branchenexperten PRAXIS werden Lösungen aufgezeigt, die schnell, günstig und nachhaltig den Unternehmen im Straßen- und Rohstoffbetrieb nutzen. Denn: so unbequem manche EU-Verordnung auch sein mag, im Wettbewerb stellt eine derartige Neuerung immer eine Chance dar. Ihren Kunden, den Bauherren signalisiert ein frühzeitige Erfüllung der Anforderungen, Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz seines Lieferanten.
Damit es bei Ihnen im Werk nicht brenzlig wird, ist eine frühzeitige Realisierung zu empfehlen. Kompetenz und Beratung aktuell nur bei der PRAXIS Software AG. Fordern auch Sie kostenfrei und unverbindlich das Kompetenzschreiben an, oder gleich einen konkreten Beratungstermin.
Die BauPVo beinhaltet u. a.
• Die Leistungserklärung muss nachweislich übergeben worden sein
• Das CE-Zeichen muss auf jedem Lieferschein nach genauen Vorgaben angedruckt werden; egal wo erzeugt (stationäre Waage, Radlader, Bandwaage …)
• Kennzeichnungs- und Informationspflicht – Herkunftsort der verbauten Materialien
• Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung – Lieferschein mit Leistungserklärung
• Auslieferort Silo, Halde, Lagerplatz oder Zwischenhändler
• Marktüberwachung durch die Behörde und Rechtsfolge
• Verweis auf Link und Internetplattform nicht mehr zulässig
• Typen-, Chargen- oder Serien Nr. Kennzeichnung
• Verwendungszweck des Materials
• 10 Jahre Aufbewahrungspflicht muss sichergestellt sein, dies erfordert ein umfangreiches WPK System (Werkseigene Produktionskontrolle)