Wesentliche Änderung ist, insbesondere für die LKW-Verladung und Verwiegung in Rohstoffwerken, der Wegfall der in der Wiegesoftware/ERP-System gespeicherten Tara. Das Tara muss bei jeder Verladung neu ermittelt werden.
Das stellt die Wäger vor besondere Herausforderungen. Zum Einen dauert die Abwicklung jedes LKWs länger, zum Anderen ist während der Hochkonjunktur Stau unvermeidbar. Die Spediteure befürchten durch die Wartezeiten Verluste.
Empfehlungen der Consultants der PRAXIS:
- Einsatz einer zweiten stationären Waage zur Vorverladung. Zu Bedenken ist hier die hohe Investition und Einbaudauer.
- Verladung und Verwiegung mit XR4309 Radladerwaage – in jeden Radladertyp zu integrieren, eichfähig und von der PTB zugelassen; als einziger Anbieter mit A5-Lieferschein. In einem halben Tag eingebaut, eingerichtet und geeicht. Vollwertig wie eine stationäre Waage.
- Automatische Eingangsverwiegung am Counter, das bringt vor allem Entlastung für den Wäger. Der LKW-Fahrer registriert sich selbständig. In Kombination mit der XR4309 Radladerwaage ist die Lieferscheinerstellung hierüber erfolgt, alternativ an der stationären Waage. Besonders in Nebenzeiten attraktiv, da nicht mehr Personal vorgehalten werden muss.
Sie sind noch nicht auf dem Laufenden zum Eichgesetz? Nutzen Sie unsere Beratungstage zum Eichgesetz auch im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung und der Lieferschein-Archivierung.
• Welche Möglichkeiten bestehen, ohne, dass gleich eine neue Waage gebaut werden muss?
• Welche Prozesse im Werk können angepasst werden?
• Wie können technische Anlagen und die EDV unterstützen?
• Teilautomatisierte Eingangsverwiegung!
• Vollautomatisierte Verwiegung!
• Automatisierte Erkennung der Lieferscheine!
• Der Radladerfahrer verwiegt aus dem Radlader den LKW auf der stationären Waage!
• Leerverwiegung auch bei Nettobeladung (Radlader, Bandwaage) notwendig?
• Der Lieferschein nach Bauprodukteverordnung und nach Eichgesetz?
Termine:
• 05.03.2015 in der PRAXIS Academy in Pferdingsleben
• 12.03.2015 im Raum Nürnberg
• 17.03.2015 im Raum Stuttgart
jeweils von 9-16 Uhr
Preis je Teilnehmer: 90,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt incl. Imbiss und Getränke.