Software-Entwicklung ist nach wie vor klassisches Handwerk und wird zum überwiegenden Teil in individuellen Prozessen von den Mitarbeitern und Anwendern begleitet. Um den höchstmöglichen Qualitätsstandard zu erreichen, ist es deshalb besonders wichtig, dass diese Prozesse einer permanenten Prüfung und Zertifizierung unterliegen.
Uwe Wirth, Vorstand des Unternehmens, sieht darin nicht nur die internen Prozesse und Kundenprozesse die durch ein externes Unternehmen wie den TÜV geprüft und hinterfragt werden. Besonders wichtig ist ihm als Vorstand, die Vertraulichkeitsbildung und das Sicherheitsgefühl beim Kunden und Anwender, auf die Branchenanwendungen zu setzen.
Dazu kommt, dass der Dienstleistungsanspruch der Kunden und Anwender ständig zunimmt und man dieser Aufforderung Rechnung tragen muss. Auch in diesem Bereich wurde dem Unternehmen PRAXIS Software AG ebenfalls vom TÜV-Cert eine hervorragende Prozessverfolgbarkeit bescheinigt.
„Mit der Möglichkeit der integrierten Archivierung sowie dem DMS und der fortschreitenden Entwicklung der Informationstechnologie allgemein kommen wir immer mehr auf den Kurs der papierlosen Verarbeitung. Elektronische Unterschrift auf dem elektronischen Lieferschein, dem folgt die elektronische Rechnung. Das erfordert Sicherheit für die Daten und die Nachverfolgbarkeit vom Erzeuger bis zum Endkunden.“ So Wirth weiter. Die seit dem 1.1.2015 geltenden GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form bzw. zum Datenzugriff) ersetzen die bisher wirksamen GoBS und GdPDU. Die GoBD konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung zum Einsatz von IT bei der Buchführung und den sonstigen die Buchführung betreffenden Unterlagen bzw. Aufzeichnungen. Die EDV-Anwendungen der PRAXIS erfüllen diese Anforderungen umfänglich.
Die integrierte Archivierung ist ein Dienstleistungsplus für die Kunden und Anwender der Branchensoftware WDV2012/15 und deren Kunden.