Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr. 29 Recycling-Baustoffe, Nr. 31 Gleisschotter und um Nr. 32 Ziegelmaterial. Diese müssen entsprechend hergestellt, untersucht und klassifiziert sein.
Die Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG hat in Bezug auf die kommenden Änderungen bereits alle notwendigen Bereiche in der WDV2022 TEAM implementiert und umgesetzt. Für Branchensoftware- Lieferanten wie PRAXIS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass aktuelle Gesetzesänderungen Eingang in den bestehenden Standardbereich der Software erhalten. Anwender werden feststellen, dass alle Anpassungen unter Berücksichtigung der Gesetzeslage mit dem nächsten Update zur Verfügung stehen. Auch im Labor und Qualitätsprüfungsbereich hat PRAXIS bereits einige Neuerungen implementiert.
Die Einführung der Ersatzbauverordnung, gerade im Sektor Baustoffrecycling, eröffnet vollkommen neue Möglichkeiten für Unternehmen, die hier schon seit vielen Jahren tätig sind. Eine vom Gesetzgeber gewährte Übergangsphase vom 1. August bis zum 1. Dezember 2023 sollte von Branchenunternehmen zur Umstellung genutzt werden.
Werkseigene Produktionskontrollen können durch vollständige Laboranforderungen in der WDV2022 TEAM genutzt werden. Innerhalb der Software wird der gesamte Bereich von der Baustelle, über den Transport, bis zur Annahme, Zwischenlagerung, Laborbewertung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung dokumentiert, sowie archiviert. Mit diesen Daten wird das zukünftige Ersatzbaustoffkataster, wenn notwendig, per Schnittstelle bedient werden können. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, in den bereits bestehenden Bereich eANV besonders gefährliche Abfälle und Transporte zu integrieren.