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PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG Lange Straße 35 99869 Pferdingsleben, Germany http://www.praxis-edv.de
Contact Ms Rebecca Kohler +49 36258 56673

Neue EU-Bauproduktenverordnung BauPVo tritt ab Juli 2013 in Kraft

Das zeichnet ein Branchensoftwarehaus aus: Aktualität und fachliches Know-how. Die WDV2012 ist bestens aufgestellt und deckt die Forderungen aus Brüssel ab.

(PresseBox) (Pferdingsleben, )
Nach und nach ist spricht sich das Inkrafttreten der neuen EU-Bauproduktenverordnung in der Branche herum. Ohne Verbandskontakt ist es kaum möglich, detaillierte Informationen zu den Inhalten der Norm zu erfahren. Als Branchensoftwarehaus mit dem Ohr am Markt und der aktiven Mitwirkung in Arbeitskreisen klärt PRAXIS auf. Vorab: Sie haben noch nichts versäumt umzustellen. Denn die für Hersteller wesentlichen Punkte müssen erst ab dem 01.07.2013 umgesetzt werden. Bis dahin gilt die bsiherige Bauproduktenlinie mit den bekannten Verordnungen zur CE-Kennzeichnung. Allen WDV-Kunden und –Anwendern sei heute schon versichert: die WDV2012 ist für die neue BauPVo gewappnet und bildet alle Anforderungen ab.

Was ist neu ab 01.07.2013?
Die neue BauPVo präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen.
Erweiterte Pflichten zur CE-Kennzeichnung auf Dokumenten wie dem Lieferscheinformular: Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle; Name, KZ oder Adresse des Herstellers; letzen zwei Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde; Verweisung auf EU-Norm; Produktbeschreibung (Material, Maße, Verwendung…) sowie einige weitere Punkte zur CE-Kennzeichnung.

Weiterhin:
• Erweiterung der wesentlichen Eigenschaften bzw. Grundanforderungen, beispielsweise die Sicherheit von Arbeitnehmern, Energieeffizienz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
• Der Begriff "Leistungserklärung" wird als Beschreibung der zugesicherten Eigenschaft eingeführt und ist obligatorische Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung
• Detailliertere Beschreibung der Pflichten von CE-Akteuren wie Herstellern, Bevollmächtigten und Importeuren, wobei nun auch "Bausätze" in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen sind.
• Einführung vereinfachter Nachweisverfahren, beispielsweise für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz

PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG

Über die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG:
Die PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG wurde 1989 in Baden-Württemberg gegründet. Seit 1997 richtet sich der Fokus zunehmend auf die Branchensoftware WDV und der Geschäftsprozessintegration von der Ausschreibung bis zur Kostenrechnung und Betriebsdatenerfassung und Terminal Verwiegung. Dazu kommt nun seit 2011 die IT-Automation und Managed Services von IT-Infrastrukturen für die Anwender der Software. Dadurch ist die PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG das erste deutsche Unternehmen, das diese zukunftsorientierte Vision verfolgt. Wichtig ist hierbei die Schließung einer immer größer werdenden Bedarfslücken: IT-Prozess-Automation in zunehmend inhomogenen und komplexen IT-Infrastrukturen bei mittelständischen Unternehmen zu einem bezahlbaren Preis.

Mit über 2000 verkauften Lizenzen gehört PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG in der Branchenentwicklung für die „Schütt-, Veredelungs- und Baustoff- Industrie für den Mittelstand“ zu den Marktführern in Deutschland. Durch die Gesellschaftliche Integration in der BSM Business Software für den Mittelstand eG erweitert das Systemhaus elementar mit über 200 Fachkräften in den unterschiedlichsten Spezialbereichen die Kompetenz Bundesweit.

Beleg, gern auch als PDF, erbeten.

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