Ziel mit SEPA ist eindeutig: die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs. Nicht nur in Deutschland, sondern in 31 SEPA-Teilnehmerstaaten. Dies zu realisieren hat bereits im Jahre 2008 begonnen. Ein kurzer Blick zurück: Mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift wurden in der EU seit 2008 stufenweise einheitliche Überweisungs- und Lastschriftstandards eingeführt.
Konsequenterweise folgt nun der nächste Schritt: Die Umstellung von den nationalen Euro-Zahlungsverkehrsprodukten auf die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte.
Ein wichtiger Termin: Zum 1. Februar 2014 werden die bisher verwendeten nationalen Überweisungen und Lastschriften eingestellt.
IBAN und BIC haben auf vielen Rechnungen schon heute einen festen Platz. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden die IBAN (Internationalen Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) auf den Rechnungsformularen angedruckt.
Dies bedeutet bei der Verwendung von Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung:
• Ab Februar 2014 geben Sie bei einer SEPA-Überweisung die IBAN und - wenn gefordert - den BIC an.
• Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.
• Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können nicht mehr verwendet werden.
Was bedeutet dies für die WINLine-Kunden?
In der WINLine Finanzbuchhaltung steht Ihnen das SEPA-Zahlungsformat für Überweisungen ab Version 8.7 (2000.1) zur Verfügung. Die SEPA-Basis-Lastschriften stehen ab Version 9.0 (9001) zur Verfügung und wurden in WINLine 9.0 (9002) erweitert.
Fragen hierzu sind willkommen. Die Berater der PRAXIS Software AG sowie die der BSM Business Software Mittelstand unterstützen Sie gern und besprechen die nächsten Schritte um das SEPA-Verfahren ordnungsgemäß einzurichten. Anruf genügt!