Leerverwiegungen an zusätzlichen Waagen müssen nicht über den Wäger im Waagehaus erfolgen. Fahrer, die zum festen Kundenkreis gehören, erhalten eine Barcodekarte. Diese ermöglicht dem Fahrer, sich bei Einfahrt selbständig zu identifizieren. Daten zum Fahrzeug sowie Kunde/Auftragnehmer werden hier hinterlegt. Teure EDV-Anlagen mit Computer und Bildschirm müssen nicht an den zusätzlichen Waagen installiert werden. Damit die Trucker wissen, dass die Kennung erfolgreich ist, kommen Schranken, oder die günstigere Variante, Ampeln, zum Einsatz. Vielerorts wird die KFZ-Erkennung angewendet. Dies ermöglicht eine noch zügigere Kennung der Fahrzeuge sowie Abwicklung der Verladung.
Auch im Nebenbetrieb am Wochenende oder während der späten Abendstunden findet der Barcode zunehmend Anwendung. Der Fahrer bzw. dem Auftragnehmer wird auf elektronischem Wege, per Fax oder E-Mail, der Auftrag mit dem Barcode zugesendet. Nun muss nur noch das Dokument gedruckt und dem Fahrer ausgehändigt werden. So kann sich dieser an der Eingangsstation am Barcode-Leser identifizieren. Dieser Vorgang stellt eine auftragsbezogene Identifikation bzw. Verwiegung dar. Derartige Eingangsvollwiegungen finden besonders beim Rohmaterialeingang, die ja üblicherweise nachts abgewickelt werden, Anwendung. So kann der Waagebetrieb ohne zusätzliche Personalkosten in den Abend-Nacht- und Morgenstunden ohne Einschränkungen abgewickelt werden.
Diese einfache und kostengünstige Möglichkeit finden Sie im Portfolio der Wägetechnologien aus dem Hause PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG. Der Branchenkenner tüftelt stets an neuen Entwicklungen und ist führend in der Weiterentwicklung der Anwendungen dieser Branche.
Vorteile und Nutzen der Barcode-Anwendung:
- Preisgünstige Lösung mit geringen laufenden Kosten
- Direkte auftragsbezogene Identifikation hinsichtlich Kunde, Baustelle, Artikel und Tonnage bzw. Menge
- Schnell und einfach zu handeln
- Kein Schulungsaufwand für die Fahrer
- Kein zusätzlicher Computer notwendig
- Zügige Verladung ohne Staus und Wartezeiten
- Verspätungen auf der Baustelle sind nicht mehr mit dem Werksverkehr zu begründen