Was fordern die GoBD von der IT und Unternehmens-ERP?
Die GoBD regeln u.a. das fristgemäße Erfassen von Belegen, die Anforderungen an die Ordnungs¬mäßigkeit und Aufbewahrung elektronischer Bücher, Aufbewahrungs¬pflichten allgemein, die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen und die Aufbewahrung von elektronischen Belegen und EDV-Daten sowie die notwendige Verfahrensdokumentation digitaler Abläufe.
Die nächste Steuerprüfung könnte es also in sich haben. Die Anwender der WDV2015 können dem Besuch des Prüfers gelassen entgegen sehen.
Branchen-Kompetenz und Antworten für die Anwender
Die WDV bildet alle Anforderungen rund um Belegarchivierung, Kreditorische Eingangsbelegsverarbeitung (PxFlow) und den Belegeingangsworkflow sowie die Archivierung rund um Belege aus Drittprogrammen ab. Seit 2008 ist die WDV im Bereich Dokumentenmanagement und Archivierung zertifiziert vom TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Sicherheit und Erfahrung pur! Am 03.-04.02.2016 sowie am 05.-06.04.2016 finden in der PRAXIS Academy Schulungen zur GoBD innerhalb der WDV statt. Anmeldungen über www.praxis-academy.de.
In Zusammenarbeit mit der BSM eG sowie den Partnern wird die Kompetenz und Beratung auch für die Finanzbuchhaltung der WINLine/CWL flächendeckend gewährleistet. www.mybsm.eu – hier finden Sie Ihren regionalen Partner.