Microsoft hatte zum wiederholten Male Kunden angeschrieben und Übertragungen gebrauchter Software im Nachhinein in Frage gestellt. „Gerade Microsoft verlangt permanent und lautstark nach transparenten Lizenzübertragungen. preo legt die Rechteketten immer komplett offen und informiert die Hersteller über die Transferdetails. Dies nutzt Microsoft jedoch zunehmend aus, um den Übertragungsprozess nachhaltig zu stören“, so Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG.
Nachdem sich Microsoft einem konstruktiven Dialog entzog, hatte die preo Software AG schließlich im Herbst 2009 Klage wegen Wettbewerbsbehinderung gegen Microsoft Irland beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht hat nun in seinem Urteil klargestellt, dass Microsoft nicht aus rein formalen Gründen eine Bearbeitung von Softwareübertragungen zurückweisen darf. Microsoft hatte damit den „Eindruck erweckt, die Übertragung der Computerprogramme sei durch die Klägerin nicht wirksam bzw. nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden“, so das Landgericht.
Zudem stellt das Gericht fest, dass Microsoft durch die Zurückweisung von Transferanzeigen seiner „vertraglichen Pflicht“ zur Zustimmung gegenüber seinen Kunden nicht entspricht. Kunden haben ein Anrecht auf vertraglich zugesicherte Zustimmung zu Transfers an Dritte und diese kann in keinem Fall nachträglich von Microsoft „wieder generell untersagt werden“, führt das LG Hamburg aus.
„Endlich ein Urteil, dass die Rechte der Anwender stärkt. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil die Basis für eine reibungslosere Bearbeitung der Transfers bei Microsoft bilden wird“, erwartet Boris Vöge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.